Finanzbuchhaltung: Wie werden Rechnungskorrekturen nach bereits erfolgtem Jahresabschluss gehändelt?

  • Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der sich mit den Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im Krankenhaus auskennt.

    Ich arbeite in einer kleinen Klinik, deren FiBu von einem Steuerbüro erledigt wird. Jetzt ist die Frage aufgekommen, wie mit Rechnungskorrekturen umgegangen werden muss, wenn der Jahresabschluss bereits gelaufen ist.

    Die Steuerberaterin meint, dass eine rückwirkende Stornierung (z.B. nach MDK-Gutachten) dann nicht mehr erlaubt sei, nach dem BGB und dieses sei jedem anderen Gesetz gegenüber vorrangig. Ich bin der Meinung, dass wir keine andere Wahl haben, weil nach §301 SGB V bei einer Rechnungskorrektur die Rechnungsart 04 genutzt werden muss und die beinhaltet sowohl eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung, als auch die Gutschrift.

    Nun bin ich keine Finanzbuchhalterin, sondern Kodierfachkraft. Kann mir jemand erklären, wie das in anderen Krankenhäusern gehändelt wird? Oder habe ich etwas falsch verstanden?

  • Hallo,

    die Rechnungskorrekturen (inkl. Storno) laufen ab dann "periodenfremd". D.h. es muss ein sog. periodenfremdes Konto geben.

    Dann ist alles sauber abzugrenzen.

    Wie das in ihrem KIS und in dem Programm der Steuerberater umzusetzen ist, sollte der Softwareanbieter wissen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Das ist eine interessante Betrachtungsweise der Steuerberaterin.
    Ich bin jetzt seit 2015 im Medizincontrolling. Habe 4 Jahre nur MD-Management gemacht.

    Da sind Stornos an der Tagesordnung. Seit den gedeckelten Prüfquoten natürlich bei weitem nicht mehr so viele wie bis 2019 noch.

    Jedes Konto in der FiBu hat bei uns auch ein periodenfremdes Konto.
    Ab dem Stichtag (Betriebswirtschaftlicher Jahresabschluss genannt) wird das abgeschlossene Jahr "zugemacht" und periodenfremd ins laufende Geschäftsjahr gebucht. Das sind alltägliche Routinevorgänge.

    Man möge mir die saloppe Frage verzeihen: Betreut dieses Steuerbüro mehrere Kliniken?

  • Die Besonderheiten in der Krankenhausbuchführung können offenbar eine ziemliche Herausforderung sein.

    Sorry,

    nein. Jahresabschlüsse und periodenfremde Zahlungen sind ein normaler Vorgang in Betrieben die einen Jahresabschluss erstellen (müssen).

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)