Ich hoffe, dass sich hier jemand findet, der sich mit den Besonderheiten der Finanzbuchhaltung im Krankenhaus auskennt.
Ich arbeite in einer kleinen Klinik, deren FiBu von einem Steuerbüro erledigt wird. Jetzt ist die Frage aufgekommen, wie mit Rechnungskorrekturen umgegangen werden muss, wenn der Jahresabschluss bereits gelaufen ist.
Die Steuerberaterin meint, dass eine rückwirkende Stornierung (z.B. nach MDK-Gutachten) dann nicht mehr erlaubt sei, nach dem BGB und dieses sei jedem anderen Gesetz gegenüber vorrangig. Ich bin der Meinung, dass wir keine andere Wahl haben, weil nach §301 SGB V bei einer Rechnungskorrektur die Rechnungsart 04 genutzt werden muss und die beinhaltet sowohl eine Stornierung der ursprünglichen Rechnung, als auch die Gutschrift.
Nun bin ich keine Finanzbuchhalterin, sondern Kodierfachkraft. Kann mir jemand erklären, wie das in anderen Krankenhäusern gehändelt wird? Oder habe ich etwas falsch verstanden?