Primäre Fehlbelegung bei Leistung die nicht Teil AOP-Kataloges ist

  • Liebe Leidensgenossen,

    ich wende mich mal wieder vertrauensvoll mit einer Frage an Euch. Sollte meine Frage an dieser falsch sein, verschiebt sie bitte.

    Wir haben 2018 bei einer Patientin folgenden Eingriff durchgeführt. OPS 5-378.5b "Aggregatwechsel (ohne Änderung der Sonde): Schrittmacher, biventrikuläre Stimulation [Dreikammersystem], mit Vorhofelektrode".

    Der Kostenträger lies den Aufenthalt auf den OPS-Kode und die primäre Fehlbelegung prüfen. Der OPS wurde durch den zuständigen MD bestätigt, die stationäre Indikation verneint. Ein Widerspruch blieb ebenso erfolglos.Wir entschlossen uns das Sozialgericht einzuschalten.

    Jetzt hat ein Sachverständigen-Gutachter bestätigt, dass es sich nicht um einen stationären Fall handelt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass der Wechsel eines Zweikammersystems kein geringeres Risiko birgt als ein Dreikammersystem. Trotzdem war der OPS für den Wechsel eines Dreikammersystems nicht Teil des Kataloges in dem Jahr des Eingriffs.

    Wie würdet ihr weiterhin damit umgehen? Der OPS-Kode 8-378.5b ist seit diesem Jahr erst Teil des Kataloges stationsersetzender Eingriffe nach §115b SGB V.

    Welche ambulante Struktur hätte denn 2018 kostenlos diese Maßnahme geplant und durchgeführt? Einen anderen OPS-Kode zu verwenden als das was durchgeführt wurde ist ja auch nicht korrekt.

    Ich danke Euch vorab und schicke viele Grüße
    DANIEL

  • Guten Tag,

    das ist das Problem der Abrechnung - sagen die Gerichte. Kennen wir von den Eventrekordern. Nur weil es ambulant nicht vergütet wird ist es noch lange kein Grund für stationär. Hier werden Sie wohl mit der Kasse in Verhandlungen treten müssen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo zusammen,

    Herr Horndasch hat recht, wir suchen seit dem Eventrecorder-Urteil immer den Dialog zu den Kassen.

    Anders wird das nix.

    Es lebe der neue AOP -Vertrag der neue Leistungen nur nach oben ermöglicht, die Leistungen die schon seit Jahren nach einer Klärung rufen bleiben brach liegen.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Im IGES-Gutachten stand der Eventrecorder drin!

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Ja, stimmt das wäre dann auch mal in die andere Richtung konsequent gewesen...

    Gleiches Problem bei großen Abszessspaltungen und anderen chirurgischen Eingriffen, die im ambulanten Setting nicht erbracht werden, jedoch stationär nicht notwendig sind, da ab selben Tag entlassen werden kann....

    Ab besten die Patienten mit Eiterbeule und Zettel zur Kostenzusage an die Kasse senden. Naja man muss allerdings auch sagen, dass nicht alle Kassen so denken eher wenige mit hohem Patientenanteil.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Hat sich niemals jemand diese Frage gestellt? Wer hätte denn der Patientin 2018 den Schrittmacher gewechselt, wenn er gewusst hätte, dass er dafür keinen Cent bekommt?
    Das ist doch nahe an der Rechtsbeugung solche Urteile zu sprechen!

    Wir haben uns doch 2018 nicht falsch verhalten. Der Eingriff war nicht im Katalog stationsersetzender Leistungen zu finden.
    Mir schon klar, dass das alleine kein Grund für stationär ist.
    Es gab auch keine andere Abrechnungsoption um den Eingriff ambulant zu erbringen. Also auch nicht im Rahmen des EBM als Belegarzt oder Ähnliches.
      
    Darf ein Arzt nach Berufsordnung überhaupt kostenlos tätig werden?

  • Naja Anfang 2018 war das ja noch so, dass man diese Leistungen in gutem Gewissen stationär erbracht hat, bis dieses Eventrecorder-Urteil kam und von der allseits bekannten KK-Kanzlei in den öffentlichen Raum gestellt wurde.

    Ab dann musste man sich bei derart gelagerten und planbaren Leistungen damit auseinandersetzen eine vorherige Kostenzusage oder regelhafte Kostenzusage einzuholen. In unserem Fall reichte es aus, dass wir das nur mit einer Kasse machen, da auch nur eine Kasse solche Fälle strittig gestellt hat.

    Allerdings eben auch nicht planbare Leistungen, z.B. Abszessspaltungen und andere grenzwertige Befunde, die am selben Tag oder tags darauf entlassen wurden.

    Ich kann mir gut vorstellen, dass das ER-Urteil von den Kassen gefeiert wurde, wie in den besten Stromberg-Serien mit seiner Capitol Versicherung.

    Mit dem Ergebnis das Urteil auf sämtliche Leistungen auszuweiten, die am selben oder darauffolgenden Tag entlassen wurden.

    Naja ich persönlich hätte schon einen Moment in Erwägung gezogen, einen Patienten mit üblen Befund zur Kostenzusage in die Räumlichkeiten der Kasse zu schicken, nein das macht man natürlich nicht, weil wir humane Einstellungen haben und den betroffenen Patienten das nicht antun wollen.

    So mancher Mitarbeiter auf seinem sterilen KK-Schreibtisch hätte wohl seine Mahlzeit nach hinten verschoben. :)

    Böse Gedanken so kurz vor den Feiertagen, ich gelobe Besserung.

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

  • Guten Tag,

    Böse Gedanken so kurz vor den Feiertagen,

    kann ich auch:

    Auch 2000 und später erst recht galt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Und nur wenn Sie nicht erwischt / geprüft werden, heißt das noch lange nicht, dass es erlaubt ist. Wenn Sie in einer geschwindigkeitsbegrenzten Zone am Freitag erwischt werden, nützt es Ihnen in den seltensten Fällen etwas, wenn Sie darstellen, dass von Montag bis Donnerstag alle gerast sind. Es gibt (leider) keine Gleichbehandlung im Unrecht. Ähnliches soll es - Gerüchten zufolge - auch im Steuerrecht passieren. Da sollen tatsächlich mehr Vergehen passieren als aufgedeckt werden (was ich mir nicht vorstellen kann, weil wir doch alle rechtstreue Bürgerinnen und Bürger sind).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Ich möchte so manchem Kostenträger die weinenden Kinder und Jugendlichen vorbeischicken, wo die Eltern sich die Otopexie aus eigener Tasche nicht leisten können, aber das Kind in der Schule gehänselt und gemobbt wird.
    Oder die Jugendliche mit einer Q83.80 auf einer Seite und die Kostenübernahmen werden erst einmal abgelehnt...