Liebes Forum,
folgender Sachverhalt stellte sich heute bei Rechnungsprüfung dar:
Patient ist aus dem Krankenhaus "abgehauen", Vermisstenmeldung bei Polizei gestellt.
Nächsten Tag auffinden des Patienten, Rücktransport ins KH mit RTW.
Rettungsdienststelle stellt Rechnung an KH mit Begründung der stationären Behandlung bei uns.
Wiederaufnahme erfolgte unter 24 Stunden, rein formal Wiederkehrer.
Die Frage die sich mir stellt ist ob diese Kosten tatsächlich durch uns zu begleichen sind, die "Beauftragung" des RTW erfolgte ja durch den Patienten.
Wie sehen Sie das , wer ist hier der Rechnungsempfänger?
Vielen Dank im Voraus,
Belias