Transportkostenübernahme bei abgängigem Patienten

  • Liebes Forum,

    folgender Sachverhalt stellte sich heute bei Rechnungsprüfung dar:

    Patient ist aus dem Krankenhaus "abgehauen", Vermisstenmeldung bei Polizei gestellt.

    Nächsten Tag auffinden des Patienten, Rücktransport ins KH mit RTW.

    Rettungsdienststelle stellt Rechnung an KH mit Begründung der stationären Behandlung bei uns.

    Wiederaufnahme erfolgte unter 24 Stunden, rein formal Wiederkehrer.

    Die Frage die sich mir stellt ist ob diese Kosten tatsächlich durch uns zu begleichen sind, die "Beauftragung" des RTW erfolgte ja durch den Patienten.

    Wie sehen Sie das , wer ist hier der Rechnungsempfänger?

    Vielen Dank im Voraus,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Hallo,

    die Kasse / der Patient muss m. E. den Transport bezahlen.

    Der Patient hat sich selber "entlassen" - ob nun bewußt oder aus Versehen...

    Die Einweisung ist erstmal eine normale Rettungsfahrt. Die Retter hätten ihn ja auch in ein anderes KH (z.B. Psychatrie) bringen können.

    Wie sie formal abrechnen hat damit nichts zu tun.

    Nur bei einer Verbringung müssten sie zahlen - das war es ja nun nicht.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    vielen Dank für die schnelle Antwort,

    die zuständige KK hat allerdings schon an uns als KH verwiesen da sich im Datensatz der Patient als "ein Fall" darstellt.

    Ich werde aber nochmal mit der offiziellen Vermisstenmeldung bei der Kasse argumentieren.

    Viele Grüße,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)

  • Guten Tag zusammen,

    ich stelle hier ganz hart auf die getrennte Fallführung der einzelnen Behandlungsepisoden ab, die Rechnungslegung innerhalb der Fallkette hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung. Genau aus diesem Grunde plädiere ich immer dafür, auch bei nur stundenweisen Abwesenheiten dies peinlichst zu dokumentieren und einen neuen Fall aufzubauen. Gegenüber aller möglichen Forderungen unter den möglichen/unmöglichen Situationen können Streitigkeiten um Transportkosten ganz schnell zu peanuts werden...

    MfG stei-di

  • Hallo Belias,

    wie auch stei-di schreibt: wer zur Tür ´raus ist, wird im System entlassen - wer wieder herein kommt, wird neu aufgenommen (neue Fallnummer - neue "Kurve")

    Ich habe hier inzwischen "Fallfortführen" untersagt - meistens funktioniert es.

    Zusammenführen von 2 Fällen ist immer leichter als auseinander nehmen.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • die zuständige KK hat allerdings schon an uns als KH verwiesen da sich im Datensatz der Patient als "ein Fall" darstellt.

    Hallo,

    da haben Sie auch schon das Problem: Sie dürfen den Fall nicht durchgehend führen! Entlassen Sie den Patienten gegen ärztlichen Rat in Ihrem KIS und nehmen Sie ihn neu auf, führen Sie die Fälle zusammen. Dann haben Sie die Abwesenheit auch sauber dokumentiert.

    Das Problem entsteht leider immer wieder, wenn gerade entlassene Patienten zeitnah wieder aufgenommen werden, da wird gerne mal der alte Fall aufgemacht, anstatt einen neuen Fall anzulegen. Das gibt auch Ärger bei den Fahrkosten der Entlassung....

    Gruß

    zakspeed

  • Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Hinweise, ich werde dies nochmal mit Nachdruck an diesem Beispiel in den Abteilungen darstellen.

    Mit der Kasse werde ich nochmal das Gespräch suchen, Dokumente über Abwesenheit und Vermisstenmeldung liegen vor, hoffe dies langt als Nachweis.

    Viele Grüße und einen schönen Feiertag,

    Belias

    8)Goodbye, and thanks for all the fish 8)