Hallo Forum,
die Eingruppierungsempfehlungen (Vorabversion) ab 1.1.24 sehen vor, dass "Psychisch Kranke, manifest selbstgefährdet, fremdgefährdend, somatisch vitalgefährdet..."
in die Behandlungsbereiche A2 / S2 / G2 einzustufen sind.
Wir fragen uns jetzt, ob wirklich nur die 3 genannten Intensivmerkmale gemeint sind oder ob jeder Tag mit mind. einem (beliebigen) Intensivmerkmal in der PPP RL als A2 / S2 / G2 gewertet wird.
Gibt es eine Chance, dass die endgültige Fassung das klarstellt und evtl. sogar noch vor dem 1.1.24 erscheinen wird?
Viele Grüße - NV