Unterlagenversand oder Erörterungsverfahren mit Dienstleistern

  • Hallo,

    uns stellt sich die Frage, wie es in anderen Häusern mit dem Unterlagenversand oder die Durchführung eines Erörterungsverfahrens mit Dienstleistern einer Kasse gehandhabt wird. Laut Gesetz ist beides mit der Kasse durchzuführen. Die Kassen geben nun den ganzen Aufwand fleißig an Dienstleister weiter. Nun bekommen wir schon Erörterungsbögen von Dienstleistern, und haben noch gar keine Erörterung durchgeführt. So langsam wird es wirklich....

    Was machen Sie? Nur mit den Kassen kommunizieren, oder Kommunikation auch mit Dienstleistern???

    Gruß Attila

    Einmal editiert, zuletzt von attila (29. Juni 2023 um 15:53)

  • Hallo Attila,

    auf welcher rechtlichen Basis möchten denn die ominösen Dienstleister an die sensiblen Sozialdaten kommen- bzw. auf welcher Basis sollen Sie diese preisgeben??

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    die Antwort...Wir arbeiten im Auftrag der Krankenkasse...alles natürlich zertifiziert etc. ...ob ominös das richtige Wort ist...leicht im Internet zu finden, viel unheil kommt ja bekanntlich aus Berlin; ....gestern auch noch mit der NKG telefoniert. Die Problematk ist dort noch nicht bekannt, wollen sich heute wieder melden.

    Tja, es fehlen einem die Worte....

    Gruß Attila

    Einmal editiert, zuletzt von attila (30. Juni 2023 um 07:30)

  • Guten Tag,

    wieso darf eigentlich die Krankenkasse einseitig den Weg für den Unterlagenversand vorgeben? Argumentation: Cloudlösung des KH ist datenschutzmäßig bääh - Cloudlösung der Kasse ist datenschutzmäßig super. Frage für einen Freund

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    wir übermitteln die Unterlagen an die offizielle Adresse der jeweilige Kasse und informieren den Dienstleister, dass sie diese Unterlagen dort abholen oder sich schicken lassen können.

    Als Alternativlösung haben wir in einem Fall vorgeschlagen, dass uns die Kasse die Beauftragung des Dritten schriftlich auf Führungsebene bestätigt. Letztendlich einigten wir uns am Ende auf das Verfahren gem. Satz 1 dieses Beitrags :)

  • Hallo, die Unterlagen an einen fremden Dritten zu senden, halte ich für ziemlich riskant. Sollte die Krankenkasse darauf bestehen, eine Aufgabe mit solch brisanten Informationen nicht selbst abzuwickeln, können sie die Unterlagen ja dahin übergeben. Gesetzlich verankert ist nur die Kommunikation mit der Kasse.