Hallo,
die KK fordert bei einer Schwangeren mit Hyperemesis (beide Fälle, dieselbe ICD) eine Fallzusammenführung. Da Gyn und Geb.Hilfe neu für uns sind haben wir die Frage ob das zulässig ist. Wir sind der Meinung dass es dort eine Ausnahmeregelung gibt, können aber noch nicht finden, wo das vermerkt ist.
Wie ist dort die Regelung?
VG