Fallzusammenführung Schwangere

  • Hallo,

    die KK fordert bei einer Schwangeren mit Hyperemesis (beide Fälle, dieselbe ICD) eine Fallzusammenführung. Da Gyn und Geb.Hilfe neu für uns sind haben wir die Frage ob das zulässig ist. Wir sind der Meinung dass es dort eine Ausnahmeregelung gibt, können aber noch nicht finden, wo das vermerkt ist.

    Wie ist dort die Regelung?

    VG

  • Im aDRG Fallpauschalenkatalog (und Pfelegerlöskatalog) finden Sie in den Tabellen(Achtung Haupt- und Belegabteilungen getrennt) die Spalte 13 - Ausnahme von Wiederaufnahme. Wenn dort ein Kreuz bei den entsprechenden DRGs steht, dann liegt eine solche vor und es muss(darf?) keine Fallzusammenführung erfolgen.

    MfG

    rokka

  • Hallo Rokka,

    Obacht, das ist so nicht ganz richtig. Die Ausnahme von der Fallzusammenführung (Kreuz in Spalte 13 bzw. Spalte 15) greift nur bei der Fallzusammenführung gemäß § 2 Absatz 1 oder 2 FPV, d.h. bei

    - Zusammenlegung innerhalb oGVD wegen gleicher Basis-DRG,

    - Zusammenlegung binnen 30 Tagen wegen gleicher MDC mit Partitionswechsel konservativ/operativ.

    Die Ausnahme von der Fallzusammenführung (Kreuz in Spalte 13 bzw. Spalte 15) greift nicht bei Fallzusammenlegung innerhalb der oGVD wegen Komplikationen gemäß § 2 Absatz 3 FPV.

    Viele Grüße

    M2

  • Hallo MiChu,

    ja das ist hilfreich! Aber Achtung hinsichtlich "4. Prüfkriterium „Reihenfolge der Partitionen“ (Diagnostik-Operation)".

    Hier hat das BSG entschieden (B 1 KR 22/19 vom 16.7.2020), dass eine Unterbechung der Abfolge durch eine DRG mit anderer Hauptdiagnosegruppe unschädlich ist, mithin eine unmittelbar Reihenfolge der für die Fallzusammlegung zu betrachtenden Aufenthalte nicht erforderlich ist.

    Viele Grüße

    M2