Hallo alle zusammen,
eine Frage aus unserer ZNA - wir sind ein Haus der Grundversorgung mit 3 Standorten.
Standort A hat keine Pädiatrie, aber Standort B
Eltern stellen ein Kind mit Luftnot am Standort A über die ZNA vor. Nach erster Diagnostik kann nichts akutes festgestellt werden, Luftnot ist nach Diagnostik auch nicht mehr vorhanden. Da es sich um ein Kleinkind handelt und die Luftnot nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sollen sich die Eltern in Standort B vorstellen.
Den Ärzten in der ZNA war ein Selbsttransport durch die Eltern unsicher - deshalb erfolgte die Ausstellung eines Transportscheines - hier trägt das KH die Kosten. Am Standort B wurde dann in der ZNA die Diagnostik durch die Pädiatrie durchgeführt, Kind konnte nach Hause entlassen werden. Die Kosten sind hier nicht gedeckt.
Nächstes Beispiel: Mann mit urologischem Problem kommt in ZNA des Standort A ohne FA Urologie - wird dann auch per RTW in ein anderes KH verlegt, da er bei uns nicht behandelt werden kann, aber behandlungsbedürftig ist. Wir können doch die Patienten im Akutfall nicht einfach abweisen.
Wenn eine Fachrichtung am Standort A nicht vorhanden ist kann man dann auch die Verlegung als Primäranforderung des RTW aus der ZNA auslösen, so dass die KK die Kosten tragen muss?
Es sind sehr wenige solcher speziellen Fallkonstellationen, vielleicht habe ich auch einen Denkfehler
Wie wird das in anderen Kliniken praktiziert.
VG D. M.