• Hallo alle zusammen,

    eine Frage aus unserer ZNA - wir sind ein Haus der Grundversorgung mit 3 Standorten.

    Standort A hat keine Pädiatrie, aber Standort B

    Eltern stellen ein Kind mit Luftnot am Standort A über die ZNA vor. Nach erster Diagnostik kann nichts akutes festgestellt werden, Luftnot ist nach Diagnostik auch nicht mehr vorhanden. Da es sich um ein Kleinkind handelt und die Luftnot nicht sicher ausgeschlossen werden kann, sollen sich die Eltern in Standort B vorstellen.

    Den Ärzten in der ZNA war ein Selbsttransport durch die Eltern unsicher - deshalb erfolgte die Ausstellung eines Transportscheines - hier trägt das KH die Kosten. Am Standort B wurde dann in der ZNA die Diagnostik durch die Pädiatrie durchgeführt, Kind konnte nach Hause entlassen werden. Die Kosten sind hier nicht gedeckt.

    Nächstes Beispiel: Mann mit urologischem Problem kommt in ZNA des Standort A ohne FA Urologie - wird dann auch per RTW in ein anderes KH verlegt, da er bei uns nicht behandelt werden kann, aber behandlungsbedürftig ist. Wir können doch die Patienten im Akutfall nicht einfach abweisen.

    Wenn eine Fachrichtung am Standort A nicht vorhanden ist kann man dann auch die Verlegung als Primäranforderung des RTW aus der ZNA auslösen, so dass die KK die Kosten tragen muss?

    Es sind sehr wenige solcher speziellen Fallkonstellationen, vielleicht habe ich auch einen Denkfehler ?(

    Wie wird das in anderen Kliniken praktiziert.

    VG D. M.

  • Hallo,

    zunächst ist es wirklich EIN Krankenhaus mit 3 Standorten - also eine IK und 3 Standortnummern oder ein Verbund mit 3 IK-Nummern?

    Bei einer IK ist alles was sie hin- und her verlegen eine interne Verlegung. Hat ggf. den Vorteil von wegfallenden Verlegungsabschlägen.

    Bei eigenständigen IKs könnte im Fall Pädiatrie eine Höherverlegung geltend gemacht werden.

    Der Urologiefall ist auf jeden Fall eine sog. Höherverlegung, da sie keine Urologie haben und in ein anderes (andere IK) KH verlegt haben.

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold

  • Hallo Herr Zierold,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ja, EIN Krankenhaus (eine IK) mit drei Standorten.

    Interne Verlegung ist klar, aber nur bei vollstationärer Behandlung.

    Was ist aber, wenn das Kind dann am Standort B auch nur als Notfall (KV-Fall) behandelt wird?

    Können Sie mir bitte die "Höherverlegung" etwas erläutern (sorry, das ist noch nicht so mein Thema :huh: )

    VG DianaM

  • Dies ist auch eine beim 3. Senat anhängige Frage (noch nicht terminiert):

    B 3 KR 15/22 R Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 5 KR 522/22, 27.07.2022
    Hat eine Krankenkasse die Kosten von Krankentransportleistungen als Fahrten bei stationären Behandlungen zu übernehmen, wenn Patienten an eine andere Betriebsstelle des Krankenhauses verbracht wurden, weil nur dort die notwendige personelle und medizinisch-technische Ausstattung vorgehalten wurde, um die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen ergreifen zu können

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)