Hallo,
habe ich Regelungen jetzt mehrfach gelesen, aber nur zum (besseren / endgültigen) Verständnis - habe die vorherigen Posts schon gelesen..
ZE 2023-138 erst ab Erreichen von € 2500,00 oder auch schon bei geringerer Menge mit zunächst € 600,00?
Viele Grüße
Die Bi(e)ne