C.P. ist EU-Marke der Boss AG

    • Offizieller Beitrag

    Eins hat die Boss-AG zumindest erreicht:

    Statistiken myDRG

    Threads Top 10

    1. C.P. ist EU-Marke der Boss AG 66 Posts

    Herzlichen Glückwunsch!

    • Offizieller Beitrag

    Hey Boss ®,
    ist die angekündigte zur Ordnung der Unterlagen bevorratete Frist, n. näh. bez., schon abgelaufen ? Oder bevorzugt man in Ihrer Marketing-Abteilung statt Transparenz auch weiter die Informationssperre, nach dem Motto: Irgendwann gerät unser Marketing-Desaster in Vergessenheit ? Ich kauf' kein BOSS und empfehle es NUR wegen dieser Markenregistrierung auch niemandem weiter. Mit der Medica 2003 ist alles vorbei ? Ich glaube nicht daran... Wir sehen uns möglicherweise im November mit Protestanten (jaja, die Evangelen :) vor Ihrem Stand auf der Medica wieder ?! Auch Lust auf ein kleines Sonder-Event (Keine Sorge, die Clinical-P athway ® Kekse bringe ich mit - kostenlos natürlich )? Sie können mitfeiern. Alles natürlich konform deutschen Rechtes...
    Gruß
    B. Sommerhäuser

  • Hallo, Forum,

    vielleicht zum Abschluss dieses Threads:

    habe jetzt eine mail des Vorstandsmitglieds Herrn U. Stinner (Boss AG) erhalten, die mit folgender Passage endet:

    "
    ... Allerdings regelt der Artikel 12 der Gemeinschaftsmarkenverordnung auch, das der Begriff "Clinical Pathway" in beschreibender Form in Fließtexten ohne gesonderte Zustimmung der BOSS AG verwendet werden darf,
    sofern es sich hier nicht um einen markenmäßigen Gebrauch der oben genannten Warenbereiche handelt."

    mfG

    C. Hirschberg

    @ admin: Ha, so krieg ich also doch den cp hin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von C-Hirschberg:

    ...vielleicht zum Abschluss dieses Threads:

    C.Hirschberg


    Liebe Pfadfinder,
    lieber Herr Hirschberg,

    danke für dieses Info.
    Auf der Homepage ( http://www.boss-ag.de )ist jetzt auch eine Erklärung veröffentlicht worden.
    Für einen Abschluss dieses Themas sehe ich jedoch keinen Grund, viele Fragen sind weiterhin unbeantwortet...


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo Forum
    :defman:
    DRG - Leitlinien - Qualitätsmanagement

    Klinischer Ablaufpfad der DRG sollte oder ist jedem klar ?:dance2:

    Aufnahme> Anamnese > Diagnostik > Therapie > Pflege > Entlassung

    > Arzt > Labor > Operation > Station

    > Pflege > EKG > Phys.Ther. > Intensiv

    > RÖ

    "Wer die Prozesse beherrscht, beherrscht das Unternehmen"

    die klinischen Behandlungspfade abbiden um...
    - diese optimieren zu können
    - in jeder Phase das Qualitätsniveau festzulegen und nachzuweisen
    - Den Gesamtprozess bewerten und berechnen zu können
    - sich mit anderen Kliniken vergleichen
    - sich in verständlicher Form als Information gegenüber Patienten,
    Angehörigen und einweisendem Arzt zu nutzen.

    Das ist nur mal so ein kleiner Auszug aus dem Aufbau eines QM Handbuches, das bei einer Klinik in Verbindung mit Din En ISO 9001.2000 zur Zertifizierung geführt hat.

    Soviel vom QM Tiger für diese Woche

    QM- Tiger

    • Offizieller Beitrag

    Verwirrung um "Klinischer Behandlungspfad ®" (Klinikmarkt).
    http://www.klinikmarkt.com/newswriter/art….txt&showtopic=


    Artikel 12
    Beschränkung der Wirkungen der Gemeinschaftsmarke
    Die Gemeinschaftsmarke gewährt ihrem Inhaber nicht das Recht, einem Dritten zu verbieten,
    a) seinen Namen oder seine Anschrift,
    b) Angaben über die Art, die Beschaffenheit, die Menge, die Bestimmung, den Wert, die geographische Herkunft oder die Zeit der Herstellung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung oder über andere Merkmale der Ware oder Dienstleistung,
    c) die Marke, falls dies notwendig ist, als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung
    im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht.

    ----------------------------------------------------------------------


    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Verehrte Diskutierende,

    Einerseits:

    Pressemitteilung vom 15.07.2003:

    Zitat


    [...]
    Dieses Recht bezieht sich auf Waren/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte, Ein- und Ausgabegeräte dafür (Computer), Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate), insbesondere Benutzungshandbücher und Benutzungsdokumentationen für Soft- und Hardwareprodukte.
    Entsprechend sind alle übrigen Nutzer dieses Wortes aufgefordert, dieses Wort im oben beschriebenen Sinn umgehend aus Ihrem Gebrauch zu streichen oder sich die Nutzung von der Firma BOSS genehmigen zu lassen und mit dem Hinweis auf den Markenschutz der BOSS Branchen-Organisation und Software-Systeme AG zu versehen.
    Nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Korrektur aller Unterlagen behält sich die Firma BOSS Branchen-Organisation und Software-Systeme AG rechtliche Schritte vor...

    Harte und unmissverständliche Worte, finden Sie nicht ?
    Neuerdings:

    Pressemitteilung vom 22.08.2003:

    Zitat


    ...hat als Hersteller eines KIS-Systems eine Anwendung zur Erfassung, Verwaltung und Einbindung von klinischen Behandlungspfaden in den täglichen Workflow entwickelt. Dieses innovative, neue Produkt trägt die (?) Produktnamen "Klinischer Behandlungspfad". Um bei der Produkteinführung und den damit verbundenen Kosten keine unangenehmen Überraschungen zu erleben haben wir diesen Produktnamen schützen lassen. Durch die Veröffentlichung der Eintragungsurkunde der Gemeinschaftsmarke Klinischer Behandlungspfad ® haben wir den Markt sachlich (Anm.: s. z.B. oben: Entsprechend sind alle übrigen Nutzer dieses Wortes aufgefordert, dieses Wort im oben beschriebenen Sinn umgehend aus Ihrem Gebrauch zu streichen oder sich die Nutzung von der Firma BOSS genehmigen zu lassen und mit dem Hinweis auf den Markenschutz der BOSS Branchen-Organisation und Software-Systeme AG zu versehen.
    Nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Korrektur aller Unterlagen behält sich die Firma BOSS Branchen-Organisation und Software-Systeme AG rechtliche Schritte vor...) über diesen Vorgang informiert. Der Schritt unseres Hauses hat an einigen Stellen im Markt zu Verwirrungen, zu unberechtigter und teilweise unsachlicher Kritik geführt, zu der wir nachfolgend Stelllung nehmen:[...] Allerdings regelt der Artikel 12 der Gemeinschaftsmarkenverordnung, das[s] der Begriff "Klinischer Behandlungspfad" in beschreibender Form in Fließtexten ohne gesonderte Zustimmung der ... verwendet werden darf, sofern es sich hier nicht um einen markenmäßigen Gebrauch der oben genannten Warenbereiche handelt.

    In meinen Augen benötigte man also etwas mehr als einen Monat, um das öffentlich zu artikulieren, was schon kurz nach Veröffentlichung der ersten Mitteilung (s.o.) eigentlich hätte klargestellt werden können. Dann wären die zitierten "Verwirrungen" nicht einmal notwendig geworden. Ich nehme einmal an, dass auch Artikel 12 den "Machern" schon seit längerer Zeit bekannt war. Da myDRG als kostenloses und freies Informations- und Diskussionsmedium wohl kaum "im Markt" agiert, geschweige denn hier jemals unberechtigte oder gar unsachliche Kritik geäußert wurde, interessieren mich natürlich die angesprochenen "einigen Stellen im Markt", um diese auf die heutige Neuigkeit hinweisen zu können, damit nun niemand mehr Angst haben muss, sich strafbar (s.o. "rechtliche Schritte") zu machen, nur weil der entsprechende Begriff C.P. verwendet wird. Der Vergleich der beiden Pressemitteilungen ist indes schon recht aufschlussreich.

    Für mich persönlich ist die Angelegenheit damit abgeschlossen...

    MfG
    B. Sommerhäuser

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zur Information


    Fehlende Unterscheidungskraft einer englischsprachigen Mehrwortmarke
    MarkenG §8

    "Die englischsprachige Mehrwortmarke RETAIL LINK, deren Einzelwörter Eingang in die deutsche Sprache bzw. in die maßgebliche Geschäfts-Fachsprache gefunden haben, wird von den angesprochenen Verkehrskreisen in ihrem Sinngehalt ohne weiteres erfasst. Der Marke fehlt jegliche Unterscheidungskraft, denn die Wortverbindung wird für die beanspruchten Waren als beschreibende Gesamtaussage aufgefasst.
    BPatG, Beschluss vom 15. 7. 2002 - 30 W (pat) 181/01 (RETAIL LINK)"


    Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
    GRUR Heft 8 2003
    BPatG 15. 7. 2002 - 30 W (pat) 181/01: Fehlende Unterscheidungskraft einer englischsprachigen Mehrwortmarke


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Da ist es nun passiert:

    Die ersten Anbieter kennzeichnen ihre Pathwa'ys mit (R) obwohl sie 'rein garnichts mit irgendwelchen Produkten oder Dienstleistungen der BOSS AG zu tun haben... Wundere mich, das die BOSS AG da nicht einschreitet. Kann nicht wirklich in deren Interesse liegen.

    mfG

    C. Hirschberg