Hallo Forum,
folgendes Problem: Angesichts eines liberalen Transfusionsregimes unserer Anästhesie werden in unserer orthopädischen Klinik häufig peri- bzw. postoperativ Blutprodukte (Fremd- bzw. Eigenblut)transfundiert (bei der Hüft-TEP in ca. 80% d.F.). Für die Vergabe des D62-Kode wurde Anfang d.J. ein hausinterner Kodierstandard entwickelt, der die Verschlüsselung der D62 für solche Fälle vorsieht, bei denen postoperativ innerhalb eines definierten Zeitraumes ein sonst nicht üblicher Hb-Abfall festzustellen ist. Nun hat ein sog."DRG-Scan" eines externen Beratungsunternehmens festgestellt, dass in ca. 50% unserer DRG-I03-Datensätze zu einer Transfusionsprozedur keine D62 verschlüsselt wurde. Hier wurde u.a. auf ein erhebliches, potentielles down-coding Potential aufmerksam gemacht. Meine Frage: Muss bei einer Hüft-TEP (Patientengut mit häufig eingeschränkten Adaptationsmechanismen) tatsächlich jede Transfusions-Prozedur von einer (die Indikation wiederspiegelnde) Anämie-Diagnose (i.a.R. D62) begleitet sein? Dies hätte angesichts der Fallzahl erhebliche Konsequenzen - im Sinne einer Verzerrung der üblichen Schweregradverteilung. Ist die Berufung auf unseren Kodierstandard legitim, bis eventuell das Transfusionsregime restriktiver gehandhabt wird?
MfG: A. Rahn