Hallo Forum,
ich bin wieder mal bei einem meiner Lieblingsthemen angelangt - dem diabetischen Fuß.
Folgender Fall in Kurzform:
Pat. mit typ. Bild eines diab. Fußsyndroms (Gangrän Zehe, Angiopathie, Polyneuropathie) wird stat. aufgenommen. Es erfolgt in angegebener Reihenfolge Zehenamputation => Wundrevision => Vorfußamputation => Wundrevision mit Einlage eines Medikamententrägers.
Ich habe dem kodierenden Chirurgen nun den Vorschlag unterbreitet die T87.4 Infektion des Amputationsstumpfes mit als ND zu kodieren.
(Im Entlassungsbrief ist von einer Wundheilungsstörung die Rede.)Dieser ist nun aber der Meinung, das es sich nicht um eine postoperative Kompl. handelt, sondern einfach (etwas salop ausgedrückt)um eine fortschreitende Gangrän im Rahmen des Diabetes und somit der Schlüssel nicht anzugeben sei!
Kann mir das jemand erklären - wer hat "Recht"?
MfG
Michael Graf