Lymphknotenmetastasen

  • Guten Tag!

    Sigmacarzinom im Ileus nach Hartmann operiert. pT3, pN2.

    Jetzt Anus-Praeter-Rückveralgerung. Sigma-CA als HD ist klar. Müssen oder dürfen die LK-Metastasen in diesem Fall auch kodiert werden. Sie sind ja eigentlich Teil der Grundkrankheit (Lymphogen metastasiertes Sigmacarzinom), welche ja als HD kodiert werden.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Guten Tag!

    In der allg. Kodierregel D005d steht ja dass bei Folgeeingriffen die ursprüngliche Krankheit als HD kodiert wird. Die ursprüngliche Krankheit ist ja das Sigma-CA mit LK-Metastasen. Demnach müsste also sowohl das Sigma-CA als auch die LK-Metastasen kodiert werden.

    Ein Aufwand ist im Rahmen der jetzigen OP natürlich nicht enstanden.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • DKR 0201
    "Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauf folgenden Krankenhausaufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.

    Die Folge-OP erfolgt auf Grund des Sigma-Ca's und nicht auf Grund der LK-Metasen, so würde ich die DKR jedenfalls interpretieren und die LK-Metastasen nicht mitkodieren.

    Bzgl. D005d, die ursprüngliche Krankheit ist doch nur das Sigma-Ca, die Metastasen sind Folgeerscheinungen des Primärtumors.

    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental