Hallo allerseits,
Ich habe eine Frage zur vorstationären Behandlung unter DRG-Bedingungen:
Was ist mit den Fällen, bei denen sich keine vollstationäre Behandlung anschließt?
Eigentlich hat sich das gesetzliche Umfeld (SGB V) dort nicht geändert, allerdings wurden die irgendwann einmal vereinbarten vor- und nachsationäre Behandlungen ja in das DRG-Budget übernommen.
Kann man also vorstationäre Leistungen - solo - weiterhin abrechnen?
Viele Grüße
K.