frustrane Wehen, Entbindung

  • Hallo,
    folgender Fall ( eigentlich nicht wirklich selten..)
    eine Schwangere kommt mit Wehen in die KLinik, wird zur Entbindung in den Kreißsaal aufgenommen, nach einigen Stunden lässt die Wehentätigkeit wieder nach, Entlassung. Wiederaufnahm nach wenigen Tagen mit nachfolgender Entbindung.
    Die Frage ist jetzt zwei verschiedene Fälle oder Wiederaufnahme und 1 Fall
    Erster Fall : frustrane WTK O47, zweiter Fall : Entbindung oder nur ein Fall Entbindung??
    Gruß
    chfaber

  • Hallo Frau Faber,

    das sind und bleiben auch in 2004 zwei Fälle.
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Frau Faber,
    in 2004 haben Sie sogar bessere Karten, da die geburtshilfl. DRG explizit von den allgem. WA-Regelungen ausgenommen sind. Bei Problemen
    dürfte der Verweis auf fiese Klarstellungen auch in 2003 schon hilfreich sein

    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo,
    Nun ja - wird das wirklich so einfach werden? Bei Gesprächen mit Leistungsabteilungen der Krankenkassen wurde die Meinung geäußert, dass die Regelung des alten Fallpauschalensystems (die 3 Behandlungstage vor Geburt zählen mit zur Fallpauschale) auch für das DRG System gelte. Das würde bedeuten, dass bei kurzfristigen stationären Aufenthalten wegen frustraner Wehen (1-3 Tage) und dann Wiederaufnahmen innerhalb von 3 Tagen mit Geburt, evtl. nicht extra die DRG Fallpauschale für frustrane Wehen abgerechnet werden kann. Wer hat schon konkrete Erfahrungen?
    Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
    Dr. Dieter Littkemann
    Medizin Controller

  • Hallo,
    Nun ja - wird das wirklich so einfach werden? Bei Gesprächen mit Leistungsabteilungen der Krankenkassen wurde die Meinung geäußert, dass die Regelung des alten Fallpauschalensystems (die 3 Behandlungstage vor Geburt zählen mit zur Fallpauschale) auch für das DRG System gelte. Das würde bedeuten, dass bei kurzfristigen stationären Aufenthalten wegen frustraner Wehen (1-3 Tage) und dann Wiederaufnahmen innerhalb von 3 Tagen mit Geburt, evtl. nicht extra die DRG Fallpauschale für frustrane Wehen abgerechnet werden kann. Wer hat schon konkrete Erfahrungen?
    Viele Grüße und einen schönen Arbeitstag
    Dr. Dieter Littkemann
    Medizin Controller

  • Hallo Herr Schikowski,

    Zitat


    Original von J-Schikowski:
    fiese Klarstellungen

    Schöner Verschreiber!


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Zitat


    Original von DiLit:
    Hallo,
    Nun ja - wird das wirklich so einfach werden? Bei Gesprächen mit Leistungsabteilungen der Krankenkassen wurde die Meinung geäußert, dass die Regelung des alten Fallpauschalensystems (die 3 Behandlungstage vor Geburt zählen mit zur Fallpauschale) auch für das DRG System gelte.


    Man kann ja vieles einfach in den Raum stellen. Forden Sie die Krankenkasse auf, Ihnen die gesetzlichen Grundlagen für ihre Ansicht darzulegen. Meines Wissens gibt es keine entsprechende Regelung in den für DRG-Anwender geltenden Gesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen (Ich lerne aber gerne dazu, wenn jemand eine Quellenangabe hat). Ein Analogieschluss zum alten System der nicht auch eine entsprechende Grundlage im neuen System hat, ist jedenfalls unzulässig.

    Schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises