Hallo Forum,
sehe ich das richtig:
1.: ab 1.1.2004 pauschale Kürzung der Krankenhäuser um 1% des Umsatzes zur Finanzierung integrierter Maßnahmen nach §115 durch die Kostenträger
2.: ab 1.1.2004 Durchführung ambulanter OPs und stationsersetzender Maßnahmen (z.B. komplette Endoskopie) auf Überweisung jedes niedergelassenen Arztes im Krankenhaus und Abrechnung der Punkte direkt bei den Kostenträgern, Durchführung der Maßnahmen durch Fachärzte
3.: Zur Abrechnung ist ein einfacher schriftlicher Antrag des Krankenhauses bei den Kostenträgern (bei allen ??) erforderlich
4.: Die Umsetzung des §115 ersetzt komplett die bisherige Ermächtigung der KV
Zusammenfassung: Erst wird das Geld einbehalten, ob und wie es aber wieder ausgezahlt wird, ist mir noch nicht klar...euch etwa?
Etwas verwirrt grüße ich
Poschmann