Einen schönen guten Tag allerseits.
Hatte an anderer Stelle erwähnt, dass nur noch 8 Akten zu prüfen wären, aber schon Nr.2 --> :no:
Da in dem Anschreiben der KK der konkrete Prüfungsgrund fehlte, griff ich zum Telefon, um diesen in Erfahrung zu bringen.
Ausssage der KK: Die Patientin hat die mittlere Verweildauer nicht erreicht und der Fall ginge deshalb an den MDK.
M. E. soll die mittlere Vwd doch nur im Zusammenhang mit externen Verlegungen relevant sein?!
Bisher ist es nur dieser eine Fall und auch nur diese KK, was unter Umständen nicht viel zu sagen hat, da ich noch nicht genauer hingeschaut habe. I)
Klar ist, dass ein Patient nicht blutig entlassen werden soll/darf, aber es scheint mir auch nicht richtig zu sein, dies an der mittleren Vwd festzumachen und Fälle mit Unterschreitung derselben pauschal an den MDK zu geben.
Der MDK wird den angeforderten Bericht zwar (wahrscheinlich) erhalten, aber mir schwant übles wenn mehr, und vor allem größere Kassen, sich dieses Verhalten zu eigen machen. :shock1:
Mich würde interessieren ob noch jemand diese Information hat, wie dann vorgegangen wurde, und vor allem: ist das überhaupt rechtens?
Hasta la vista
:strauss: