Basisfallwert der Kalkulationsrunden

  • Liebe Kollegen,

    in der zweiten Kalkulationsrunde waren 12 der 137 Häuser Universitätsklinika, im Vorjahr war keine Uni dabei. Da unsere eigener Basisfallwert nicht niedrig ist,um es mal so zu sagen, hätte ich erwartet, daß der Basisfallwert dieser Kalkulationsrunde deutlich höher liegt als der vorherige, denn bei 2,1 Mio Fällen kann man davon ausgehen, daß die Fallzahl der Unis in etwa ein Viertel ausmacht.

    Nun schreibt aber Herr Tuschen in der Ausgabe 5 der f&w auf Seite 427: "Der den Bewertungsrelationen zu Grunde liegende kalkulatorische Basisfallwert ist gegenüber dem Vorjahr fast unverändert geblieben."

    Dies scheint mir merkwürdig, aber vielleicht habe ich auch das System noch nicht ganz durchschaut...

    Hat jemand dazu Ideen?

    Vielen Dank,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke,

    also wenn man die Bewertungsrelationen ändert, kann man m.E. jeden Basisfallwert irgendwie stabil halten - oder habe ich jetzt etwas falsch verstanden?
    Ich glaube, wir werden alle gespannt auf den Projektbericht warten müssen, um das zu klären.
    --
    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum,

    wenn weiterhin das Relativgewicht von 1,000 den bundesweit durchschnittlichen Fallerlös abbildet, gilt unabhängig von der Zahl und der Art der an der Kalkulation beteiligten Krankenhäuser folgendes:

    Bundesweiter Basisfallwert = Bundesweiter durchschnittlicher Fallwert

    also:

    Man teile alle (potentiell DRG-)Krankenhauskosten eines Jahres (hilfsweise die Erlöse, Daten vom Bundesamt für Statistik) durch die Anzahl der (potentiell DRG-)Krankenhausfälle eines Jahres, jeweils für ganz Deutschland.

    Das sind und bleiben gegenwärtig etwa 3000 €.

    Oder mache ich einen Denkfehler?

    Gruß
    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Hallo Herr Scholz, hallo Herr Sander,

    vielen Dank für die Antworten.

    Meine Überlegung geht dahin:

    Es gilt: Durchschnittlicher Fallwert = Gesamtkosten / Fallzahl.

    Da durch die Unis die Gesamtkosten relativ stärker steigen als die Fallzahl, müßte der durchschnittliche Fallwert angestiegen sein.

    Es gilt aber auch: Durchschnittlicher Fallwert = BR * durchschn. RG.

    Kalkuliert man das durchschnittliche RG auf 1,000 bedeutet das, daß folglich die Baserate angestiegen sein müßte. Kalkuliert man aber ein durchschnittliches RG auf einen Wert > 1, dann könnte die Baserate tatsächlich konstant geblieben sein.

    Für mich stellt sich dann die Frage, was das primäre Ziel der Kalkulation ist (Budgetneutralität, durchschn. RG = 1,000 oder sonstiges)? Vielleicht hat ja jemand tieferen Einblick in den Vorgang.

    V. Blaschke
    --
    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke
    Arzt für Dermatologie / Allergologie
    Medizincontroller
    Herzzentrum Göttingen
    http://www.herzzentrum-goettingen.de

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Zitat


    Original von Scholz:
    wenn weiterhin das Relativgewicht von 1,000 den bundesweit durchschnittlichen Fallerlös abbildet, gilt unabhängig von der Zahl und der Art der an der Kalkulation beteiligten Krankenhäuser folgendes: ...

    Zitat


    Original von Blaschke:
    Da durch die Unis die Gesamtkosten relativ stärker steigen als die Fallzahl, müßte der durchschnittliche Fallwert angestiegen sein.

    Bitte schön, das Problem ist die Frage nach der Grundgesamtheit. Und die ist nicht die Zahl der in die Kalkulation eingehenden Fälle, sondern dies sind alle stationären DRG-Fälle in Deutschland.

    Nehme ich mit Gesamtzahl der Fälle und Gesamtkosten nur die Fälle, die von den an der Kalkulation beteiligten Krankenhäusern geliefert wurden (von denen das InEK ja sehr viele zunächst aussortiert - Outlier-Problematik), dann ist der Basisfallwert natürlich vielen Einflüssen ausgesetzt. Ich gehe dagegen davon aus, dass trotzdem versucht wird, bezüglich der Mengen die Gesamt(struktur)daten aller DRG-Fälle der deutschen Krankenhäuser in die Kalkulation einzubeziehen, was Dr. Heimig nach meiner Erinnerung aber genauso sieht.

    Hierzu müsste ich den Projektbericht (schon veröffentlicht?) genauer studieren. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, bestünde hier, ich sag mal, eine eklatante Systemschwäche.

    Es ist schließlich statistisch gesehen keine Kunst, aus den gelieferten Kostendaten zunächst einmal die Durchschnittskosten, sagen wir mal einer Lebertransplantation mit Langzeitbeatmung von 64.302,00 € zu berechnen. Wenn dann 3000 € die Durchschnittsfallkosten aller DRG-Fälle (ca 17 Mio. Fälle in Deuschland, also Krankenhauskosten gesamt (3*17=51) 51 Mrd. €) sind, dann ist 64.302 € /3.000 € eben die Bewertungsrelation für die A01A von 21,434.

    Fazit: Wir sollten die Angaben in den Tabellen durchaus kritisch hinterfragen.

    Was natürlich durchaus passiert im Rahmen der Neukalkulation ist eine Veränderung des hausindividuellen CMI, bei uns z. B. sinkt dieser nach erneutem Groupen um ca 4 % durch den Versionswechsel ab. Wir müssen also möglichst bald einen neuen BFW vereinbaren.

    Gruß

    --
    Bernhard Scholz

    [center] Bernhard Scholz [/center]

  • Guten Tag zusammen,

    hier meine Premiere zum Einstieg in das Forum:

    Ich denke Herr Scholz hat schon den richtigen Ansatz gewählt. Die Spreizung der RG muss in der Grundgesamtheit nicht zu einem absoluten Anstieg der RG overall(in allen KH) führen. Dies kann allerdings geschehen. Wichtig ist aber sicher die Bewertung für das einzelne Haus. Ob durch die Spreizung das jeweilige Haus eine höhere Summe aller RG´s aufweist, hängt ja letztlich vom Multiplikator ab. Und das sind die Fälle, die in diesem Haus anfallen. Wenn das Haus eine hohe Zahl von Fällen hat, die durch den Wegfall des Komprimationseffekt in der Bewertung nach unten rutschen, kann die Gesamtheit der RG´s möglicherweise fallen(siehe Scholz). Es ist zwar zu erwarten, dass eine Uni die RG`s erhöht, denknotwendig ist das aber auch nicht. Da ja nur die Extremfälle nach oben gegangen sind.

    Konsequenz ist doch letztlich, dass bei Häusern, bei denen der CMI angestiegen, die KK so schnell wie möglich eine neue Baserate vereinbaren wollen. Sinkt der CMI werden die schon optierten Häuser so schnell wie möglich neu verhandeln wollen. Leztlich, wenn die gesetzlichen Bestimmungen greifen, reden wir hier aber an sich nur über Liquiditätsaspekte, da ja noch alles zum Budget korreliert werden muss.

    Gruß
    DR
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK