Wieder mal Wiederaufnahme

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr Dressel!

    Auf den Seiten des InEK findet sich unter http://www.g-drg.de/service/downlo…WA-Regelung.pdf ein Dokument des BMGS, dass die Wiederaufnahmeregelungen konkretisiert. Darin heißt es unter anderem in Leitsatz 6: "Bei Komplikationen gibt es keine Ausnahmen von der Zusammenfassung wegen DRG-Kennzeichnung".

    Trotzdem schönen Tag noch,
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Forum,

    es wäre natürlich ganz schön gewesen, wenn diese Auffassung des BMGS sich auch mit der Textfassung der KFPV decken würde. Dort steht im § 3 Abs. 2 nämlich geschrieben, dass Abs. 1 und 2 vorgehen. Wohlgemerkt, die ganzen Absätze, nicht etwa nur jeweils Satz 1. In beiden steht als Satz 2 geschrieben, dass bei Kennzeichnung nicht zusammengefasst wird. Nach strenger Lesart dürfte also die Komplikation bei Kennzeichnung nicht zur Zusammenfassung führen.

    Die strengere Lesart anzuwenden wäre für alle Seiten vorteilhaft, da damit der schwammige und streitbehaftete Bereich der Komplikationsfrage minimiert worden wäre, und letztlich ja auch in der DRG-Kalkulation entsprechend berücksichtigt werden könnte (vielleicht ist es ja bereits genau so berücksichtigt?!?). Aber wir haben ja die Stellungnahme...

    Schönes Wochenende

    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt