Osteomyelitis postoperativ

  • Hallo Forum,

    ein Pat. zog sich 06/03 eine Humerusschaftfraktur zu => primär Osteosynthese mittels UHN (unaufgebohrter Humerusnagel), dann während des selben Aufenthaltes Wundabszeß und Reostheosynthese mittels Platte. 09/03 Wiederaufnahme wegen akuter Osteomyelitis => Wundrevision. 11/03 erneut Wiederaufnahme wegen Osteomyelitis => Mat.Entfernung und Einlage Medikamententräger.

    Wie sind die Wiederaufnahmen zu kodieren?
    HD: T84.6 Infektion und entzündliche Reaktion durch eine interne Osteosynthesevorrichtung [jede Lokalisation] + ggf. Erreger
    ND: S42.3 Fraktur Humerusschaft

    ODER

    HD: M86.12 Sonstige akute Osteomyelitis, Oberarm, Humerus, Ellenbogengelenk + ggf. Erreger
    ND: Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnet
    S42.3 Fraktur Humerusschaft

    Ich habe schon versucht, mir die Frage selbst mittels der DKR zu beantworten, bin aber an dem Punkt hängengeblieben => Ist die Osteomyelitis nun als eindeutige postoperative Komplikation anzusehen oder nicht? Siehe dazu auch DKR § 1919a.
    Falls JA wäre die erste Variante (T84.6 + S42.3) Kodierung der Wahl! Wenn aber nicht dann Variante zwei (M86.12 + Y84.9!)!

    Im Prinzip ist es so, bei T84.6 geht die Information verloren, das es sich um eine Osteomyelitis handelt (da in den Hinweisen zum Schlüssel auch kein entsprechendes Inklusiva aufgeführt ist).

    In der Kategorie M96.- Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert existiert leider kein Schlüssel "Osteomyelitis nach med. Maßnahmen.

    Und M86.12 + Y84.9! wäre nur dann zu verwenden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist => Zitat DKR
    " Einige Zustände (z.B. Pneumonie), die postoperativ auftreten können, sind nicht eindeutig als postoperative Komplikation anzusehen und werden deshalb wie üblich kodiert (z.B. mit
    J15.8 Sonstige bakterielle Pneumonie).
    Ein zusätzlicher Kode
    Y82.8! Zwischenfälle durch medizintechnische Geräte und Produkte oder
    Y84.9! Zwischenfälle durch medizinische Maßnahmen, nicht näher bezeichnetkann zugewiesen werden, um den Zusammenhang mit einer Prozedur anzuzeigen.

    Im Pschyrembel ist unter Osteomyelitis folgendes zu finden:

    "Copyright ©2001 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG

    Osteo|myelitis f: Knochenmarkentzündung; meist mit Knochenentzündung (Ostitis, Periostitis); Formen: . . . 2. akute exogene O. nach offener Fraktur* od. Knochenoperation. . . "

    => also (eindeutige???) postoperative Komplikation

    Wer hat Lösungsvorschläge?

    Danke
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,

    Sie haben mal wieder ein Kuckucksei an Land gezogen, gratuliere.

    Wenn man sich den Spruch: eine Osteomyelitis ist heilbar, bis auf die erste, zu Herzen nimmt, handelt es sich um einen typischen Fall dieser Kategorie.

    Primär dürfte die Codierung S42.3 als HD und T84.6 + Erreger als ND´s korrekt gewesen sein, da noch nicht sicher war, ob der Infekt zu einer richtigen Osteomyelitis (OM) führt. Sollte aber auch da schon die Diagnose OM gefallen sein, könnte man die M86.12 auch bereits hier hinzufügen.

    Die erste Wiederaufnahme wäre dann M86.12 (HD) + T84.6 (ND) + Erreger. Man könnte auch noch eine T92.1 Frakturfolge hinzufügen. Der OPS wäre dann je nach OP-Bericht z.B. 5-869.1 oder 5-780.62 oder beides zusammen mit 5-983.

    Die zweite Wiederaufnahme läuft unter den gleichen Diagnosen und den OPS 5-983 + 5-869.1 + 5-787.32 + 5-780.42. Es muß jedoch die Frage beantwortet werden, ob die OM wieder akut auftrat oder inzwischen chronisch war (M86.62 statt M86.12).

    Ob Sie die Y84.9 verwenden wollen, dürfte ad Libitum sein, da mit den anderen Codes eigentlich alles ausgesagt ist. Die M96.ff spielt hier keine Rolle, da die T84.6 an ihre Stelle trat (Analogie zur nichttraumatischen Hüftluxation eine Hüftendoprothese als Komplikation S73.0ff + T84.0).

    Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von winterth:
    Sie haben mal wieder ein Kuckucksei an Land gezogen, gratuliere.


    Guten Abend,
    als ich diese (!) Frage gelesen habe, war mir klar, dieses ist eine „Highlander-Frage“, es kann nur Einer antworten.

    So war es dann auch wieder!!

    Vielen Dank Herr Dr. Winter!


    Wie ist wohl das konkrete Kodierergebnis eines solchen Falles, sowohl in der täglichen Praxis, als auch in den Händen der Gutachter?


    Herzliche Grüße

    Eberhard Rembs

  • Guten Tag Herr Winter,

    Zitat


    Sie haben mal wieder ein Kuckucksei an Land gezogen, gratuliere.


    Danke für die Blumen ;) :D ;)

    Zitat


    Die erste Wiederaufnahme wäre dann M86.12 (HD) + T84.6 (ND) + Erreger


    Ich hatte diese Möglichkeit anfangs auch in Betracht gezogen, nur habe ich in den DKR kein richtiges PRO gefunden, um einen Komplikationsschlüssel T80-T88 mit einem Schlüssel zu kombinieren, der die Komplikation näher beschreibt (bsw. M86.12).

    Die Textdefinition zu T80-T88 lautet "Komplikationen bei chirurg. Eingriffen und med. Behandlung, anderorts nicht klassifiziert

    Weiterhin ist in den DKR §1919a bzgl. T80-T88 folgendes zu lesen:
    "Diese Kategorien sind nur dann zu verwenden, wenn kein spezifischer Kode aus einem anderen Kapitel der ICD-10-SGB-V zur Verfügung steht."

    M86.12 ist ja gewissermaßen ein spezifischer Kode! Oder sind damit nun wirklich nur Kodes gemeint, die explizit den Zusatz "nach OP/ med. Maßnahmen" enthalten?!?

    Zitat


    Man könnte auch noch eine T92.1 Frakturfolge hinzufügen.


    Ich habe mit Absicht die S42.3 und nicht die T92.1 kodiert, da eine knöcherne Durchbauung lt. Rö. noch nicht erfolgt ist.
    Das haben Sie mich in diesem Beitrag http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard…=1781&start=1#0

    gelehrt :look:
    Sie sehen, ich nehme mir Ihre Vorschläge zu Herzen :jay:

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf

  • Hallo Herr Graf,
    Hallo Herr Rembs,

    herzlichen Dank für das Lob, das liest man auch ganz gerne mal.

    Nun zu der Frage S42.3 oder T92.1.

    Eine Oberarmfraktur sollte nach 3 Monaten (erster Wiederaufnahmetermin), so fest sein, dass der Knochen durchgebaut sein sollte, wenn auch das Material noch nicht entfernt werden kann. Wenn die Fraktur dann noch nicht durchgebaut ist, sollte zur T92.1 noch die M84.1/2ff je nach Befund hinzukommen. Insofern liegen hier andere Verhältnisse vor, als nach der von Ihnen zitierten Appendizitisfrage ein paar Tage post OP. Den Röntgenbefund zur Oberarmfraktur haben Sie leider im ersten Anlauf nicht geschildert.

    Es gibt in der Orthopädie nur wenige Codes, die direkt auf eine Komplikation hinweisen und sie auch noch genauer beschreiben. Niemand kann Sie daran hindern, wenn es möglich ist, genau zu codieren. Insofern bleibt meist tatsächlich nur ein Code aus T80-88 übrig, um Komplikationen auszudrücken. Die Y-Codes sind lediglich Zusatzcodes. Siehe hierzu die einleitende Erklärung zum Kapitel XX Äußere Ursachen...

    Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,


    E geht mir um die Kodierung der Osteomyelitis welche sich nach stattgehabter Frakturversorgung entwickelt hat. ( wie oben im Fall beschrieben)

    Beachte Exklusivum M86 - M90
    \"Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen\"

    Wäre nett, wenn ich Rückmeldung erhalten würde.

    Schönen Tag noch

    • Offizieller Beitrag