Guten Morgen, ist das deutsche AEP-Verfahren (Diskussionsbeitrag der Spitzenverbände) jetzt eigentlich schon "amtlich" oder immer noch unverbindlich. Kennt jemand aktuelle (!) Links, die meisten sind schon ziemlich angestaubt. Vielen Dank für Antworten.
Tamino Trübenbach
AEP-Verfahren
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Tamino -
3. Dezember 2003 um 10:50 -
Erledigt
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Hallo Tamino,
meines Wissens noch Diskusionsgrundlage aber schauen Sie doch mal im Thread G-AEP etwas tiefer hier im AEP ForumIhr
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Kurt Mies -
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von Tamino:
Kennt jemand aktuelle (!) Links, die meisten sind schon ziemlich angestaubt.Guten Abend,
zum G-AEP "Diskussionspapier" gibt es nach meinem Wissen keine öffentlich(!) zugänglichen Stellungnahmen der Entscheidungsträger.
Es gibt lediglich Äußerungen aus "gut unterrichteten Kreisen", die nicht zitiert werden dürfen.Gruß
E Rembs
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Zitat
Es gibt lediglich Äußerungen aus "gut unterrichteten Kreisen", die nicht zitiert werden dürfen.Wie schade, da müssen wir raten:
Der MDK benutzt diese Kriterien intern im Sinne einer Fallbewertung ?
Man könnte allen Beteiligten viel Arbeit ersparen, wenn man zu jedem Patienten ein AEP-Formular führt, welches die stationäre Behandlungsnotwendigkeit dokumentiert?
Dieses könnte bei Kassenanfragen direkt an den MDK geschickt werden ?mfG
C. Hirschberg
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
„Der konkret in das Behandlungsgeschehen eingebundene Arzt würde im Falle einer unreflektierten Orientierung an den AEP-Kriterien ein ganz erhebliches haftungsrechtliches Risiko eingehen.“
Rochell /Meister
Das Krankenhaus 2/2001 S. 106Gruß
E Rembs
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Dem ist sicher so! Es gibt sicher Patienten, die zwar nicht den AEP-Kriterien entsprechen, trotzdem aber nicht nach Hause gelassen werden sollten.
mfG
C. Hirschberg
p.s.: Herr Remnbs ! Wo zaubern Sie nur die ganzen Fundstellen her ?
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Hallo Forum,
dazu ein Auszug aus dem Schreiben 359/2003 der BKG (Berliner Krankenhausgesellschaft) vom 23.12.03:vertrag:"Die Individualität medizinischer Sachverhalte verhindert die Auf-stellung einer abschließenden Positivliste, so daß Ausnahmerege-lungen zu berücksichtigen sind. Bei Fehlen eines Kriteriums ist die Notwendigkeit der stationären Behandlung nicht automatisch auszuschließen, umgekehrt kann die Notwendigkeit aber auch ver-neint werden, obwohl ein Kriterium erfüllt ist. In diesen Fällen erscheint eine Beratung zwischen dem behandelnden und dem Prüfarzt sinnvoll. Die in diesem Zusammenhang anzuwendende Overide Option erfordert im Einzelfall die Begründung und Dokumentation. Die Vertragspartner verpflichten sich gleichzeitig für Bereiche, bei denen nicht nur in Einzelfällen die Overide Option angewendet wird, eine entsprechende Weiterentwicklung der Kriterien vorzunehmen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die weiteren Prüfkriterien."
Gruß
MiChu