- Offizieller Beitrag
Liebes Forum,
ich habe einige Fragen zu Änderungen in der Rechnungsstellung ab 2004, wobei Sie mir evtl. helfen können:
Sind Ihres Erachtens die folgenden Aussagen zutreffend ?
1. DRG-Systemzuschlag liegt auch in 2004 bei 0,30 EUR und wird bei Abrechnung einer DRG jeweils einmal ausgewiesen.
2. Spät-Optionshäuser aus 2003 rechnen in 2003 mit dem Zahlbasisfallwert (individ. Baserate bereinigt um Ausgleiche 2003) und ab 2004 mit der nicht bereinigten individuellen Baserate ab.
3. Die vor- und nachstationären Pauschalen bleiben in 2004 (vorerst) unverändert.
4. Die Zuzahlung für stationäre Patienten erhöht sich von 9 auf 10 EUR und ist i.G. zu 2003 längstens für 28 Tage (in 2003 14 Tage) zu entrichten.
5. Es gibt in 2004 einen QS-Zuschlag in Höhe von 1,22 EUR auf jede DRG (zumindest in NRW, bestehend aus 0,58 EUR für das KH, 0,38 EUR für das Land und 0,26 EUR für den Bund). Zusatz: M. E. müsste dann der QS-Zuschlag in Höhe von 6,75 EUR für die entsprechenden QS-Module wegfallen ??!
Habe ich das Ihrer Ansicht nach richtig verstanden ?
Für Anmerkungen / Richtigstellungen / Ergänzungen danke ich schon einmal im Vorfeld.
Herzliche Grüße
B. Sommerhäuser