Hallo Forum,
ich habe auch mal wieder eine Frage. Trotz meines eingeschränkten medizinischen Sachverstandes und der mir zur Verfügung stehenden Daten hoffe ich, dass man sich aus folgender Schilderung ein Bild machen kann und mir reichlich Lösungsvorschläge bieten kann.
Ein Patient wird wegen Hirnblutung (I61.2) behandelt und anschließend zur neurologischen Frühreha verlegt. Von dort kommt der Patient nach 18 Tagen wieder mit der Aufnahmediagnose N17.9. Bei der Entlassung wird mir mitgeteilt die Hauptdiagnose N99.0 (Nierenversagen nach medizinischen Maßnahmen), Prozedeuren 8-854.0 (Hämodialyse).
Nun meine Fragen:
1) Sind neben der DRG (hier L67B) Zusatzentgelte Dialyse abrechenbar?
2) Wann kann die N99.0 kodiert werden (auf welche "medizinischen Maßnahmen" bezieht sich dieser ICD?)?
Ich bin der Meinung, dass das Nierenversagen als Hauptdiagnose die Berechnung von Zusatzentgelten Dialyse ausschließt. Das sollte doch auch für den ICD N99.0 gelten, oder? (wenn dieser überhaupt zutrifft...)
Ich bitte um reichlich Zuspruch
Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Machern, Beteiligten und Besuchern des Forums schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten "Rutsch" in ein neues spannendes Jahr zu wünschen.
Gruß,
ToDo