Hallo Forum,
ein Patient wird Anfang Januar 2004 wg. Gastroenteritis stationär behandelt, DRG G67B, Verweildauer 4 Tage. Die erneute Aufnahme des Patienten Ende Januar erfolgt wegen einer akuten Appendizitis, DRG G07C, Verweildauer 6 Tage.
Müssen diese beiden Fälle nach den neuen Abrechnungsvorschriften zusammengefasst werden (beiden Aufenthalte stehen in keinem kausalen Zusammenhang)? Wenn ja, was ist dann die Hauptdiagnose?
Ich bin gespannt auf Eure Antworten,
Viele Grüße aus Höxter und ein frohes neues Jahr
Siegfried Stephan