Ein etwas kompliziertes Anliegen:
Im Katalog der ambulant möglichen OP´s nach § 115 werden OP´s aufgegführt welche i.d.Regel ambulant durchgeführt werden sollen. Die Verschlüsselung dieser OP´s geschiet in diesem Katalog nach EBM. Da wir bei Anmeldung von OP´s regelhaft gleichzeitig einen OPS Verschlüssung der geplanten OP´s von den anmeldenden Abteilungen erhalten wäre es - um einer Fahlbelegung vorzubeugen - sinnvoll wenn bei diesen i.d.R. ambulant durchzuführenden OP´s eine Warnung erfolgte.
Die anmeldende Abt. könnte dann auf die amb. OP-notwendigkeit hingewiesen werden, bzw. die besonderen Tatsachen welche einen amb. OP verhindern nennen und dokumentieren.
Zu diesem Procedere wäre aben einen Übersetzung der entsprechenden EBM Ziffern in die entsprechenden OPS Ziffern nötig.
Gibt es irgrendwo eine solche Überleitung von EBM Ziffern zu OPS Ziffern?
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