Hallo liebe Forumsmitglieder !
Meine Frage bezieht sich auf ein bekanntes Problem wie im folgenden:
Bei einem Patienten mit Rektumkarzinom und Strahlentherapie (C20 bzw. 8-522.7) landet man bei ausreichender Fallschwere (PKKS= 4) in der DRG G60A.
Bekommt der Patient zusätzlich eine diagnostische Gastroskopie (1-632 oder 1-633) oder eine PEG-Anlage (5-431.2 mit oder ohne Gastroskopie), dann heißt es plötzlich G47A bzw. G46A. Und entläßt man den Patienten nicht nach vier Übernachtungen, würde sich ein finanzielles Minus von EUR 2.000 bis 3.000 ergeben.
Schuld ist der Algorithmus der Grouper mit bevorzugter Beachtung bestimmter Interventionen.
Nun die Frage:
Ist das DRG-systematisch wirklich so gewollt, oder handelt es sich im Prinzip eigentlich um einen systematischen Fehler der Grouper.
Und Gruß
M. Lemke