Fallzusammenführung

  • Guten Morgen, Forum!
    Mich beschäftigt folgende Frage:

    Bei einer Fallzusammenführung entsprechend der Vorgaben muss ich ja den "neuen" Fall erneut gruppieren. Hierbei ergeben sich ja meist Fehler in der Kodierung, da z.B. im ersten Aufenthalt I20.0 und im 2. Aufenthalt I21.4 codiert sind. Auch andere Kombinationen, die erst nach der Zusammenführung entstehen, sind ja denkbar.
    Um dies zu korrigieren, muss ich jedoch die ENTLASSDIAGNOSEN z.B. des ersten Aufenthaltes löschen/korrigieren.
    Damit verändere ich ja aber die Entlassdokumentation, die Liste der Entlassdiagnosen etc., auf die bei uns im KIS bei einer Wiederaufnahme zurückgegriffen wird.

    Wie wird dies in anderen Häusern gehandhabt? Ist eine solche nachträgliche Änderung zulässig?

    Über Vorschläge freut sich
    T. Flöser

    Landstuhl, 11 Grad, noch dunkel...

    T. Flöser

  • Hallo Forum,

    meines Wissens werden bei einer Fallzusammenführung die Entlassdiagnosen des 1. Aufenthaltes storniert über die 301-Meldung, d.h. eine Korrektur oder Löschung ist gar nicht notwendig!
    Unser Softwarehersteller GWI hat aber uns auch noch nicht zeigen können wie eine Zusammenführung im System aussieht. Meiner Meinung nach sind beide Aufenthalte als einzelne Fachabteilungsaufenthalte im System abzubilden und aus deisen eine gemeinsame Entlassdiagnose zu kodieren. Ob dabei für die Groupierung eine neu Überfallnummer für beide oder mehrere Aufenthalte gebildet wird und die ursprünglichen unberührt bleiben kann ich leider noch nicht sagen, da GWI das noch nicht umgesetzt hat, geschweige denn uns Anwendern kommuniziert hat welchen Lösungsweg sie verfolgen!

    MfG



    --
    Stephan Huth
    Städtisches Klinikum Dessau
    Abteilung Medizin-Controlling

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Da hat sie Siemens ja wohl richtig Mühe gegeben. Die Fallzusammenführung funktioniert! Es wird ein neuer Fall gebildet, dessen "Titel" die beiden einzelnen Fälle bilden.
    Die Rechnungen haben wir bewußt noch nicht weggeschickt.

    Meine Frage zielt auch dahin:

    Kann ich die Diagnosen eines abgeschlossenen Falles einfach so verändern und damit die Patientendokumentation (intern) und die Statistik ?

    mfg
    TF

    T. Flöser

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Meine subjektive Meinung ohne eindeutigen rechtlichen Beleg ist fogende:

    Ob Zusammenführung oder nicht, wenn Sie neue Erkenntnisse haben, beispielsweise dass eine Diagnose zu konkretisieren ist, falsch ist oder vergessen wurde können oder müssen Sie eigentlich die Daten korrigieren, auch wenn dann fürden einzelnen Fall ggf. sogar die Rechnung storniert undneu berechnet werden muss. Die Krankenkassen fordern dies ja sogar, wenn z.B. eine Diagnose vom MDK als nicht relevant eingestuft wurde.

    Wenn sie nun zwei Aufenthalte des selben Patienten haben, von denen sie (ggf. nach Korrektur) ausgehen können, dass sie korrekt eingruppiert sind, dann ist die Voraussetzung zur Zusammenführung zu überprüfen.

    Den nun entstehende Fall ist als Gesamtfall zu betrachten, wobei Sie nun vermutlich das Problem haben, dass bestimmte Nebendiagnosen doppelt sind. Das dürfte nicht so schlimm sein, da vom Grouper vermutlich erkannt und gefiltert. Problematisch wird es, wenn die Diagnosen nur ähnlich sind.

    Dann gibt es meiner Ansicht nach zwei zu unterscheidende Fälle: Entweder bezeichnen die ähnlichen Diagnosen die gleiche Erkrankung, dann ist eine davon im einzelnen Fall zu korrigieren, damit siegleich sind und ausgefiltert werden. Dann sind allerdings die Einzelfälle neu zu gruppieren und die Voraussetzung zur Zusammenführung neu zu prüfen. Oder sie bezeichnen tatsächlich eine unterschiedliche Ausprägung oder ein unterschiedliches Stadium, dann sind sie, ggf. mit allen Konsequenzen, meiner Ansicht nach zu belassen.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo Herr Schaffert, hallo Forum,

    für die Fallzusammenführung kann man in der Tat leidensfähige Mitarbeiter beschäftigen. Die Problematik der ähnlichen ND sollte nach meinem Empfinden eigentlich vom InEK über die Exclusion-Lists abgefangen werden - ich muß allerdings annehmen, daß wir da noch viele Details entdecken werden, die zu kaum entwirrbaren Problemen führen. Daneben haben wir in der 301-Kommunikation derzeit offensichtlich noch keine rund laufende Übertragung, jedenfalls hat die Bearbeitung der ersten FZF's in unserem KIS gelegentlich seltsame Spuren in den administrativen Daten erzeugt.
    Man muß sich also weiter Sisyphus als einen glücklichen Menschen vorstellen - und im MedCo wird der Stein so schnell nicht oben liegen bleiben.

    In Duisburg derzeit mildes Wetter, eignet sich eigentlich eher für den Biergarten.
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo, die Herren Schaffert und Sander!

    Ja, eigentlich ist das mit dem Biergarten ja gar keine schlechte Idee. Ich wollte eigentlich grillen... hab aber leider NAW-Dienst bis morgen! :(

    Nun, es scheint ja wirklich keine andere Möglichkeit zu geben, als die Dieagnosen anzupassen, auch im KIS! Denn ein Abrechnungs-System, welches nicht auf's KIS aufsetzt und sich die Daten daraus holt, wird es wohl nicht geben...
    Die gleichen Diagnosen filtert der Grouper in der Tat heraus. Nur die logischen Fehler (... wenn sich aus der Angina pectoris ein Herzinfarkt entwickelt, darf die A.P. nicht verschlüsselt werden...) aus den beiden Aufenthalten machen mir noch ein Unwohlsein in d. Magengegend.
    Meine Kollegen werden mich steinigen, wenn sie feststellen, dass ich aus Abrechungsgründen ihre Diagnosen ändere und sie daher bei der nächsten stationären Aufnahme nicht mehr auf die bequeme Taste "bisherige Diagnosen" drücken können und dann alles erscheint...

    Gruss
    T. Flöser
    jetzt schon hell in Landstuhl, mild ... :buck:

    T. Flöser

  • Noch einmal schönen guten Tag Herr Flößer!

    Wenn beim ersten Aufenthalt eine Angina pectoris vorlag und erst beim zweiten Aufenthalt ein manifester Herzinfarkt, würde ich das auch so stehen lassen (Allerdings dürfte dann auch nicht der Herzinfarkt als Hauptdiagnose verwendet werden, da er ja dann nicht den ersten Aufenthalt veranlasst hat). Wenn Sie die AP beim ersten Aufenthalt streichen, rutschen Sie ja für diesen Fall unter Umständen in eine andere DRG, evtl. wäre dann keine Voraussetzung zur Zusammenführung mehr gegeben, also könnten Sie die AP wieder angeben ....

    Ansonsten bietet unser KIS die Möglichkeit, Diagnosen als "Dokumentationsdiagnosen" zu verschlüsseln, die zwar intern im KIS geführt werden, nicht aber in die Datenübermittlung und den Groupingprozess gelangen.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

  • Hallo, Herr Schaffert!

    Das wäre eine tolle Sache: Dokumentationsdiagnosen! Sowas suche ich vergebens in medico v. Siemens...

    -----------
    quote:

    Wenn Sie die AP beim ersten Aufenthalt streichen, rutschen Sie ja für diesen Fall unter Umständen in eine andere DRG, evtl. wäre dann keine Voraussetzung zur Zusammenführung mehr gegeben, also könnten Sie die AP wieder angeben ....
    -----------

    Das meine ich ja: Ich verändere damit die Dokumentation und vielleicht auch die Voraussetzungen zur Zusammenführung.
    Also ein Teufelskreis...


    Grüsse und ein schönes Wochenende

    Tobias Flöser (mit einem "s")

    T. Flöser

  • Hallo Herr Flöser,

    in TOREX Prosight gibt es die Möglichkeit, Diagnosen zu dokumentieren und gezielt aus der DRG-Ermittlung sowie aus der Übertragung nach §301 auszublenden. Insofern leben wir - hinsichtlich dieses Aspektes - recht komfortabel. Ich kann jedoch nur aus der Erfahrung sagen, daß dadurch das Ausmaß der Verwirrung ("wo muß ich denn eigentlich heute die Häkchen hinsetzen") nicht weniger wird. Den Umgang damit muß man schulen - und zur Halbwertzeit von Schulungsinhalten brauche ich vermutlich nix zu sagen.

    Trotzdem schönes WE (soll hier wieder regnen, na ja)
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein