Guten Morgen, Forum!
Mich beschäftigt folgende Frage:
Bei einer Fallzusammenführung entsprechend der Vorgaben muss ich ja den "neuen" Fall erneut gruppieren. Hierbei ergeben sich ja meist Fehler in der Kodierung, da z.B. im ersten Aufenthalt I20.0 und im 2. Aufenthalt I21.4 codiert sind. Auch andere Kombinationen, die erst nach der Zusammenführung entstehen, sind ja denkbar.
Um dies zu korrigieren, muss ich jedoch die ENTLASSDIAGNOSEN z.B. des ersten Aufenthaltes löschen/korrigieren.
Damit verändere ich ja aber die Entlassdokumentation, die Liste der Entlassdiagnosen etc., auf die bei uns im KIS bei einer Wiederaufnahme zurückgegriffen wird.
Wie wird dies in anderen Häusern gehandhabt? Ist eine solche nachträgliche Änderung zulässig?
Über Vorschläge freut sich
T. Flöser
Landstuhl, 11 Grad, noch dunkel...