Guten Morgen,
ich suche die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu vor- und nachstationärer Behandlung; z.B. Abrechnung innerhalb der OGVD und nach der OGVD, Anrechnung auf die Gesamtverweildauer usw.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank und Grüße
AnLi
Guten Morgen,
ich suche die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu vor- und nachstationärer Behandlung; z.B. Abrechnung innerhalb der OGVD und nach der OGVD, Anrechnung auf die Gesamtverweildauer usw.
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank und Grüße
AnLi
Schönen guten Tag AnLI!
Grundsätzlich ist die vor- und nachstationäre Behandlung in § 115a SGB V geregelt (Voraussetzungen, Fristen).
In Bezug auf die DRG-Abrechnung regelt §8 Abs. 2 KHEntgG:
Zitat
Zusätzlich zu einer Fallpauschale dürfen berechnet werden:[...]
4. eine nachstationäre Behandlung nach § 115a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, soweit die Summe aus den stationären Belegungstagen und den vor- und nachstationären Behandlungstagen die Grenzverweildauer der Fallpauschale übersteigt; eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar; dies gilt auch für eine entsprechende Behandlung von Privatpatienten als allgemeine Krankenhausleistung.
Ich hoffe, das beantwortet die Frage.
Schönen Tag noch,
--
[center]Reinhard Schaffert
Medizincontroller
[f1]Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
Kliniken des Wetteraukreises[/center]
Ja, vielen Dank Herr Schaffert, das hat etwas Licht ins Dunkel gebracht.
Freundliche Grüße
AnLi