Schönen guten Tag allerseits!
Eigentlich ein Fall für die Zeitung mit den großen Buschtaben, aber ich werde ihn wohl doch nur hier zum Besten geben.
Aus einem Schreiben einer Krankenkasse:
Zitat
Herr XY wurde [...] aufgrund der Diagnose Atemstillstand (R092) in Ihrer Klinik stationär behandelt.[...]
Im vorliegenden Fall möchten wir gern in Zusammenarbeit mit dem MDK beurteilen, ob die Behandlung ggf. auch ambulant hätte erbracht werden können...
Der Patient wurde verlegt und verstarb einige Tage später an den Folgen der offensichtlich ambulant behandelbaren Diagnose.
Schönen Tag noch,
R.Schaffert