Ambulante BBehandlung bei Atemstillstand!

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Eigentlich ein Fall für die Zeitung mit den großen Buschtaben, aber ich werde ihn wohl doch nur hier zum Besten geben.

    Aus einem Schreiben einer Krankenkasse:

    Zitat


    Herr XY wurde [...] aufgrund der Diagnose Atemstillstand (R092) in Ihrer Klinik stationär behandelt.

    [...]

    Im vorliegenden Fall möchten wir gern in Zusammenarbeit mit dem MDK beurteilen, ob die Behandlung ggf. auch ambulant hätte erbracht werden können...


    Der Patient wurde verlegt und verstarb einige Tage später an den Folgen der offensichtlich ambulant behandelbaren Diagnose.

    Schönen Tag noch,
    R.Schaffert

  • Hallo Herr Schaffert,

    da ist wohl jemand einer Blüte erlegen.

    Der einzige, der das sogar en passant macht, ist Homer Simpson. Dies mit Vorliebe bei einem Herzstillstand.

    Vielleicht wäre aber ein Bereich für Stilblüten schon charmant. Da fällt mir aber auch einiges aus den KH ein.
    --
    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    Gruß
    Dieter R
    MA einer KK

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Aus einem Schreiben einer Krankenkasse:
    [quote]
    Herr XY wurde [...] aufgrund der Diagnose Atemstillstand (R92) in Ihrer Klinik stationär behandelt.


    Hallo Herr Schaffert,
    wurde primär von Ihnen R92 (abnorme Befunde bei der bildgebenden Diagnostik..) oder R092 (Atemstillstand) der Kasse übermittelt?

    Gruß
    E. Rembs

  • Schönen guten Tag Herr Rembs!

    Da war mir natürlich ein Fehler unterlaufen: Es muss natürlich R092 heißen.

    Natürlich kann man sich darüber steiten, ob nicht eine genauere Verschlüssselung möglich gewesen wäre, aber in diesem Fall ist die Verschlüsselung des Symtoms meiner Ansicht nach in Ordnung, da der Patient in der Psychiatrie lag und dann sofort auf die Intensivstation verlegt wurde.

    Was dieser Brief zeigt und was mich vor allem stört ist, dass hier jemand ohne Sinn und Verstand einfach immer, wenn eine R-Diagnose als Entlassungsdiagnose verschlüsselt wird, eine Überprüfung einleitet. Die gleiche Kasse prüft auch jeden Fall, der wegen Ausschluss Appendizitis o.ä. aufgenommen wurde, und mit einer Diagnose aus R10.- entlassen wird, obwohl in diesen Fällen nun mal oft keine "richtige" Diagnose gestellt werden kann und somit das Symptom verschlüsselt werden muss. Zum Glück hält sich der Patientenanteil dieser Kasse in Grenzen.

    Schönen Tag noch,
    --
    [center]Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    [f1]Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
    Kliniken des Wetteraukreises[/center]

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    1)Da war mir natürlich ein Fehler unterlaufen: Es muss natürlich R092 heißen.

    2)Natürlich kann man sich darüber steiten, ob nicht eine genauere Verschlüssselung möglich gewesen wäre, aber in diesem Fall ist die Verschlüsselung des Symtoms meiner Ansicht nach in Ordnung, da der Patient in der Psychiatrie lag und dann sofort auf die Intensivstation verlegt wurde.


    Guten Abend Herr Schaffert,
    1) Tippfehler hatte ich auch vermutet
    2) R Diagnose ist sicher korrekt, häufig werden in solchen Fällen Lungenembolie oder Herzinfarkt "aus Verlegenheit" kodiert.

    Warum kann der Sachbearbeiter nicht einfach zum Telefon greifen und unbürokratisch und kostengünstig Rücksprache halten?

    Gruß
    E Rembs

  • Guten Morgen,

    ich will hier keine große Lanze für die Bürokratie brechen,
    aber warum wird am Flughafen jeder 42. einer genaueren Kontrolle
    unterzogen? Man folgt als prüfendes Organ gewissen Regeln.8o
    Nicht der Prüfer lechzt nach bürokratischen Verhaltensmustern,
    sondern der der diese aufstellt oder was auch gerne gemacht wird:
    Derjenige der sich am meisten beschwert verlangt diese sogar ausdrücklich. Den Krankenkasslern oder MA anderer Kostenträger wäre
    eine Begleichung ohne Prüfung lieber, den dann konnten sie den Vorur-
    teilen fröhnen (nichts arbeiten, nur Kaffetrinken und Beiträge
    verschleudern). Leider ist es aber so, dass jedes System Kontrolle braucht. Nicht weil absichtlich betrogen wird (ein Schelm wer so was denkt), sondern weil der Gesetz- und/oder Verordnungsgeber unsauber arbeitet und Fehler zuläßt.:jay:

    Meine Erfahrung ist die, dass bei Kleinigkeiten auch in der
    Bürokratie unbürokratisch gearbeitet werden kann. Dies liegt aber
    an der Qualifikation und dem Spielraum der KK´ler.
    Also bitte ich um Verständnis, dass beide Seiten (insbesondere am Anfang einer Karriere) Fehler machen dürfen.

    Verständnisvolle Grüße aus dem tief verschneiten München
    Robert Wolf:sleep:

  • Zitat


    Original von SaRo:
    Also bitte ich um Verständnis, dass beide Seiten (insbesondere am Anfang einer Karriere) Fehler machen dürfen.

    Verständnisvolle Grüße aus dem tief verschneiten München
    Robert Wolf:sleep:


    Na ja,

    Fehler macht ja jeder, Herr Wolf, davon kann sich keiner freisprechen. Aber der geschilderte Fall ist doch ein bischen absurd, etwa so, wie die Forderung einiger Kassen, in konkreten Fällen (ohne MDK-Prüfung) von uns zu verlangen, die Hauptdiagnose Myokardinfarkt in KHK zu ändern.
    :totlach:

    oder die partout einen männlichen Patienten in eine gynäkologische DRG packen wollten.
    :laugh:

    Ich seh das mit Humor, irgendwo muss man ja seinen Spass auf der Arbeit hernehmen.

    Grüße aus dem Rheinland

    Rolf Grube, MBA
    FA für Anästhesie

  • Hallo allerseits,
    nur zur ERgänzung aus dem Bereich der Anekdoten:
    40-jähr. Pat. aufgenommen, nach 2 Stunden verstorben. Anfrage der (großen) Kasse: bitte vorstationär abrechnen. M.E. kommt so etwas durch EDV-Filter zustande - da denkt eben niemand mehr, und der Computer sieht nur die Diagnose oder die Stunden (ohne Assoziationsbahnen, die uns Menschen netterweise ja auszeichnen...)
    Gruß, H.Krömer

    Gruß,
    H. Krömer

  • Hallo Frau Dr. Krömer,

    so ganz falsch ist das nicht. Wir rechnen hier oft die sogenannte Aufnahme- oder Erstuntersuchung (AU od. EU) ab, eine Pauschale in Höhe des Vorstationären Entgeltes (ca. 140 €). Es hängt allerdings von unserem Aufwand ab, also z.B. nicht bei beatmeten Patienten.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.