Wiederaufnahme ??

  • Ein Patient wird mit akutem Hinterwandinfarkt aufgenommen, nach wenigen Tagen zur invasiven Diagnostik/Therapie verlegt, zurückübernommen und schliesslich entlassen (Krh.A-B-A ,ein Fall-DRG F60B). Zwei Tage nach Entlassung wird der Pat. wegen eines AV-Blocks III° notfallmässig in einem anderen Krankenhaus (Krh.C) aufgenommen und zur SM-Implantation in das Herzzentrum verlegt, in dem die invasive Diagnostik erfolgt ist (Krh.B) . Nach SM-Op. wird der Patient erneut in unser Haus (Krh.A) zurückverlegt. Ist dies für uns ein neuer Fall (DRG F70B) oder muss dieser Fall mit unserem ersten Fall zusammengeführt werden ?

  • Hallo Madman,

    ich hoffe, ich habe Ihre Konstellation richtig verstanden, mit dieser Einschränkung folgende Anmerkungen:

    1. Es handelt sich nicht um die Wiedereingliederung in dieselbe Basis-DRG, daher kann nicht die FZF wegen Wiederaufnahme innerhalb der oGVD gefordert werden.

    2. Es handelt sich auch nicht um die WA bei konservativ-operativem Fallsplitting (30-Tage-Regel), denn die F60 und die F70 sind beide aus der Partition M des KFPV-Kataloges.

    3. Eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen kann man in dieser Konstellation auch nicht unterstellen, daneben geht auch nicht eine Fallzusammenlegung wegen einer Fallkette (das hatten Sie schon im ersten Aufenthalt, Fallketten gelten nach den Regeln der KFPV nur bei nicht unterbrochener KH-Behandlung in unterschiedlichen Häusern und nach Klarstellung durch das BMGS nur bei KH A - B - A, sonst nicht).


    Also: für Sie neuer Fall.
    --
    Gruß aus DU

    Dr. med. Andreas Sander
    Stabsstelle MedCo/QM
    Evangelisches und Johanniter Klinikum DU/DIN/OB gGmbH

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein