Liebes Forum,
Pat. wird wg. DRG I68A (OGV 24 Tage) vom 2.2. bis 12.2. behandelt und entlassen. Kehrt am 19.2. zurück und wird am 27.2. in andere Klinik verlegt (wieder I68A). Wird aus der anderen Klinik am 3.3. zurückverlegt und am 10.3. von uns entlassen (nochmal I68A).
Die ersten bd. Aufenthalte werden zusammengelegt (KFPV §2 (1)), der dritte Aufenthalt kommt ebenfalls noch hinzu (§3(3))obwohl zwischen erster Aufnahme und dritter Aufnahme mehr als 30 Kalendertage liegen ?
Sehe ich das richtig ?
Vielen Dank
R.Adams