Epilepsie + Krampfanfälle

  • Hallo zusammen,
    ich dachte nicht, dass sich aus meiner Frage eine solche Diskussion entwickelt. Sorry.
    Wird die Antwort von InEk in diesen Beitrag gestellt?
    Und wie lange dauert das denn ungefähr?
    Viele Grüße

    Wanda :sonne:

  • Hallo \"Wanda\",
    kein Grund zur Entschuldigung, im Gegenteil: die Resonanz zeigt doch, dass Ihre Frage berechtigt und diskussionswürdig ist.

    Selbstverständlich melde ich mich hier wieder, sobald ich eine Antwort vom InEK habe. Wie ich gehört habe, gehts in der Regel ziemlich fix.

    Schönen Gruß!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Wenn jetzt mehrere Symptome mit dem selben Medikament behandelt werden, sind diese dann jeweils als ND zu kodieren. Beispiel Juckreiz, Übelkeit, Kompressionssymptome bei LK-Metastaseb verschiedener Lokalisationen und Atemnot wegen Lymphyangiosis - Pat. bekommt ausschließlich Dexamethason, aber alle Symptome werden damit besser. Der Aufwand ist der gleiche, aber jedes Symptom wurde beachtet.
    Schöne Grüße - und auf die InEK-Antwort bin ich auch gespannt.
    Susanne :roll:

    Susanne in München :i_drink:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Selter:
    Deswegen frage ich mal beim DIMDI nach, wie der/die Kode(s) zu verstehen ist.

    Hallo,

    Dr. Schopen vom DIMDI vertritt die Meinung, dass eine zusätzliche Kodierung eines Krampfes neben einem G40 nicht vorgenommen wird (auch kein Mix aus G40er oder G41er). Abgesehen davon: Wenn man dann noch die Exklusiva betrachtet, welchen Kode sollte man für den Anfall dann noch nehmen?

    Fazit: Bei Epilepsie mit Anfall nur einen Kode aus G40/41.

  • Zitat


    Original von Leo:
    Selbstverständlich melde ich mich hier wieder, sobald ich eine Antwort vom InEK habe. Wie ich gehört habe, gehts in der Regel ziemlich fix.

    Schönen Gruß!


    Das InEK verbindet mit seinen Antworten nicht das Recht zur Veröffentlichung. Daher an dieser Stelle nur so viel: ich schließe mich der Meinung von Herrn Selter an.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Aha,
    schon wieder etwas gelernt.
    Nur als Rückfrage, ob ich das jetzt richtig verstanden habe:
    Die Kodierung ist identisch
    bei einem Epileptiker, der nur seine Medikamente von uns bekommt
    und
    bei einem Epileptiker, der wegen häufiger Krampfanfälle intensiv überwacht / betreut werden muss?

    Ist den Antworten vom DIMDI / InEK zu entnhemen, ob angedacht wird, da etwas zu ändern?
    z.B. wie bei den Ulcera (mit Blutung / ohne Blutung).
    Danke für gelegentliche Antwort.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    eine Frage zu dem Thema:
    bei einem Patienten wurde bei uns 2007 Epilepsie festgestellt und mit G40.9 als ND kodiert. 2008 Patient wieder bei uns: diesmal G40.6 kodiert. Neurologische Konsil ist gelaufen, medikamentös behandelt. KK möchte das nicht anerkennen. Was muss gemacht werden, damit die G40.6 kodiert werden kann? angeblich ist die Erkrankung weder beim Hausarzt (obwohl im E-Brief stand), noch in anderen Häusern bekannt. ?)

    Für Meinungen bin ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo lorelei,
    gemäss DKR benötigen Sie einen diagnostischen oder therapeutischen Aufwand. Beides haben Sie gehabt, wenn ich Ihre Darstellung richtig verstehe. Damit ist die Diagnose kodierähig.
    Das die Diagnose beim HA nicht bekannt ist, ist hier unerheblich. Und ob die anderen Häuser einen Aufwand i.S. der DKR mit der Diganose hatten und sie deshalb hätten kodieren müssen können Sie nicht beurteilen.
    Und wenn die KK Ihnen den Aufwand nicht abnimmt, dann muss sie halt den MDK beauftragen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Das war auch meine Meinung und genauso habe ich auch argumentiert. Ich wollte nur noch ganz sicher sein, ob für diesen Code was besonderes zu beachten gibt.

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

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