- Offizieller Beitrag
Hallo,
siehe Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung:
Seite 5
„..führen Leistungen, die im Rahmen nachstationärer Behandlungen durchgeführt werden nicht zu einer Neueinstufung in eine Fallpauschale; entsprechende Leistungen sind auch bei der Eingruppierung nicht zu berücksichtigen.\"
Gruß
E Rembs