vorstat. Gastroskopie mit nachfolgendem stat. Aufenthalt

  • Nachtrag zu Benjamin,

    ein nettes Bild, das Sie zeichnen :laugh:

    In der Tat werden hier persönliche Meinungen dargestellt - vom Amtsschimmel. Ich gehe davon aus, dass man nicht tun darf, was nicht geregelt ist. Und das beziehe ich auch auf die Kodierung der Prozeduren aus vorstationären Behandlungen.

    Ich würde mich ja auch liebend gern vom Gegenteil überzeugen lassen, aber die Gesetzespassage, die das belegt, liefert der Amtsschimmel ja leider (noch) nicht.

    Gruß,


    ToDo


    P.S.: Außerdem sollte es doch besonders auf KH-Mitarbeiter sehr sympathisch wirken, dass ich bei meinen \"Angriffen\" keinen Unterschied hinsichtlich der Herkunft mache... :t_teufelboese:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    zum Thema ansich:

    Mir wäre es dann neu, dass vorstationäre Leistungen beim stationären Fall groupierungsrelevant sein sollten. Die DKR sind auch für die stationären (teistationären) Fälle geschrieben und nicht für die vorstationären oder poststationären. Diese Besuchsarten zählen zur Berechnung der Verweildauer und daraus folgend zu der Möglichkeit der posstationären Abrechnung bei Überschreiten der OGVD.

    Zum Diskussionsstil:

    Wenn inhaltliche Fehler offensichtlich werden, wird auch entsprechend reagiert. Allerdings gibt es hierfür keine Verpflichtung und auch keine Garantie. Es ist ein öffentliches Board, wo Meinungen genauso vertreten werden dürfen, wie (vermeidliches) Wissen. Wir Admins sind nicht immer da und auch nicht allwissend.

    Sich gegenseitig Unfähigkeit, ...., vorzuwerfen erinnert mich eher an die Kindheit:
    \"Du bist blöd!\"
    \"Nein, du bist blöd!\"
    \"Nein, du bist blöd!\"
    \"Nein, du bist blöd!\"
    \"Nein, du bist blöd!\"
    .....

    Also kehren wir doch einfach zu Thema zurück:

    Wer kann einen entsprechenden Hinweis auf die gesetzliche Grundlage für die offene Frage liefern. Sachdienliche Hinweise werden mit 10 Frei-Posts in einem Forum Ihrer Wahl belohnt!

  • hallo ToDo und Benjamin,

    es geht jetzt also nur noch um die geschichte prozeduren der vorstat. behandlung mitgroupen?

    sind wir uns einig das die vor- und vollstat. behandlung als ein fall zu sehen ist?

    ich finde nicht, dass es hier zu einem zweikampf ausartet. es ist vielmehr eine kontoverse disskusion. ich bin auch gerne bereit fehler einzusehen. wo steht denn dass die prozeduren nicht mitzugroupen sind?

    die vorstat. behandlung wird nicht abgerechnet, die gastroskopie ist aber gemacht worden. wo, wenn nicht in der DRG des vollstat. falls, soll diese denn vergütet werden?

    hat jemand eine antwort?

  • Hallo liebe Diskutierende !

    Wie wär\'s denn hiermit:

    Zitat


    DKR - P001a Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

    Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS-301 abbildbar sind, sind zu kodieren.

    [...]

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo Forum,

    nocheinmal zum Sachverhalt:

    Ich denke der Grund für die Meinungsverschiedenheit liegt darin, daß nicht ausreichend zwischen den medizinischen und verwaltungstechnischen Zusammenhängen unterschieden wurde.

    Medizinisch handelt es sich hierbei um ein Fall: vorstationär - stationär - nachstationär

    Das Gesetz sieht für die drei genannten Behandlungsarten unterschiedliche Entgelte (Preise) vor. Im Falle einer vollstationären Behandlung \"verbietet\" der § 8 Abs. 2 Nr. 4 schlichtweg die Abrechnung der vorstationären Leistung mit dem entsprechendem Entgelt. Dies ist offensichtlich vom Gesetzgeber so gewollt.

    Die Berechnung des Entgeltes für die vollstationäre Behandlung erfolgt auf grundlage der DKR und diese sehen vor, daß nur Prozeduren während des vollstationären Aufenthaltes kodiert werden (s. meinen letzten Post ...)

    Von daher ist die Gastro zwar erbracht aber m.E. nicht mit abzurechnen -äh, tschuldigung \"zu kodieren\".

    MfG

    M. Ziebart

  • Hallo zusammen,

    es hilft nur eines: die vorstationär erbrachte Leistung Gastroskopie muß zur Sicherung des Ergebnisses und des Entgeltes beim stationären Aufenthalt nochmals gemacht werden, dann ist sie auch gruppierungsrelevant und über DRG abrechenbar, führt allerdings die Einsparbemühungen der ganzen Gesundheitsreformen usw. ad absurdum.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    es hilft nur eines: die vorstationär erbrachte Leistung Gastroskopie muß zur Sicherung des Ergebnisses und des Entgeltes beim stationären Aufenthalt nochmals gemacht werden, dann ist sie auch gruppierungsrelevant und über DRG abrechenbar...

    Guten Tag Herr Konzelmann,

    das ist ja wohl hoffentlich jetzt nicht auch noch hier Diskussionsgrundlage!

  • Hallo \"Lord of the codes\",

    ich stelle mit ungebrochenem Selbstbewusstsein fest, dass durch meine Einwände Bewegung in die sachliche Diskussion gekommen ist.

    Außerdem merke ich an, dass ich mich in der Sache bestätigt fühle.

    Weiterhin stelle ich fest, dass sich meine Beiträge offenbar besonderer Aufmerksamkeit erfreuen - denn die Belehrungen, Zurechtweisungen o.ä. erfolgen immer und ausschließlich aufgrund meiner Beiträge in \"entgleisenden\" Diskussionen. Ebenso bedrückt wie amüsiert verabschiedet sich der Kassenfürst...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • wie ich sehen, ist eine menge bewegung in die sache gekommen, durch wen sei jetzt mal dahingestellt :lach:

    ich möchte den sachverhalt jetzt mal aus der praktischen seite beleuchten.
    unser \"verein\" würde diesen fall akzeptieren.
    uns würden derartige fälle auch gar nicht auffallen, denn das KH meldet auf der rechnung die vorstat. behandlung mit tage ohne berechnung 1 und auf der entlassung einfach den OPS für die gastro. gut, in diesem fall ist es anders gelaufen.

    wenn unser ToDo also einen solchen fall ablehnen würde, so nehme ich mal an, dass dieses KH die gastro immer im vollstat. fall durchführen würde und im vorstat. fall lediglich die voruntersuchen.
    im endeffekt hat man nichts damit erreicht, oder irre ich mich da?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von ToDo:
    Weiterhin stelle ich fest, dass sich meine Beiträge offenbar besonderer Aufmerksamkeit erfreuen - denn die Belehrungen, Zurechtweisungen o.ä. erfolgen immer und ausschließlich aufgrund meiner Beiträge in \"entgleisenden\" Diskussionen. Ebenso bedrückt wie amüsiert verabschiedet sich der Kassenfürst...

    Hallo ToDo,

    warum denn jetzt dieser Schmoll-Post? Ist Dein Lieblingsverein bereits abgestiegen oder steht kurz davor (so wie meiner), oder schiebst Du Dir dies bewusst in den falschen Hals?

    Du hast doch danach gefragt:

    Zitat

    Original von ToDo:
    Ich hatte einen solchen Hinweis von den Moderatoren dieser Diskussion erhofft (Admins), hoffe aber ebenso, dass ich in deren Sinne spreche.

    Das war übrigens auch bisher in der Regel der Auslößer für Statements meinerseits, wenn es um die angesprochenen alten Diskussionen geht (you asked for it).
    Abgesehen davon, bitte ich doch die sprachlichen Feinheiten zu beachten: Ich sprach von gegenseitigem Vorwerfen von Unfähigkeit, nicht von einseitigem. \"Blödsinn\" kam von der einen Seite, \"Hausaufgaben nicht gemacht\" von der anderen. Eine Zurechtweisung war mein Post sowieso auch gar nicht, warum auch? Ich wollte nur auf die eigentliche Frage zurückführen: Wo steht das?

    Besondere Aufmerksamkeit widme ich übrigens nicht Deinen Beiträgen, denn ich lese alle (ausnahmslos), kann/will aber bestimmt nicht zu allem immer was sagen.

    Bewegung hat hier jeder eingebracht, z.B Benjamin, der erst mal überhaupt die entscheidende Frage aufgebracht hat. Alleine macht hier nämlich niemand irgendwas.

    So, jetzt ist das hoffentlich abschließen geklärt.

    Bezüglich der Thematik sind wir ja gleicher Meinung.

  • Liebe Streitende und Beschwichtigende,

    trotz Zitaten und Meinungen scheint dieser - in meinen Augen nicht ganz unwichtige- Punkt strittig zu bleiben. Wir hatten gar nicht so richtig über dieses Problem nachgedacht und haben immer artig und selbstverständlich diese Prozeduren aus der prä- und poststationären Periode verschlüsselt, gegroupt und in Rechnung gestellt. Erst als der §301 Datenaustausch die Daten nicht so recht übertragen wollte, stolperten wir über dieses Problem. Nun habe ich zwei Anfragen (Herrn Tuschen und Herrn Heimig) bzgl. dieser Problematik verschickt.Die mündliche Antwort von Herrn Tuschen war so ungefähr \"steht das nicht in den Kodierrichtlinien?\", Herr Röder hat seine Meinung zu diesem Thema im Aufsatz zum ambulanten Operieren Teil II das Krankenhaus geäußert (Prä- und poststationäre Prozeduren gehören nicht verschlüsselt und nicht gegroupt)und die Antwort von Herrn Heimig steht noch aus. Fest steht, dass man bei Berufung auf alles Geschriebene (Krankenhausentgeltgesetz, Kodierrichtlinien..) eher zu dem Schluß kommt, dass die prä-und poststationären Prozeduren nicht zu kodieren seien. Die Logik des Pauschalierens und die Steuerung der DRGs über Hauptdiagnose und Prozeduren lässt aber durchaus einen anderen logischen Schluß zu. Evtl. haben die Gesetzesverfasser hier nicht gut nachgedacht und einen handwerklichen Fehler begangen. Nun sind ja Herr Tuschen und Herr Heimig involviert und werden sich hoffentlich noch einmal äußern (und Gesetzesänderungen beeinflussen, die nächste kommt bestimmt...). Und evtl. wird der $301 dann bald unsere Daten logisch übertragen..

    Grüße aus Lüneburg

    A.Chandra