DRG-Abrechnung bei fehlender Behandlung

  • Beispiel: Krankenhaus nimmt Patientin mit der Diagnose Patellafraktur stationär auf und plant eine Operation für den nächsten Tag. Leider kommt ein Notfall dazwischen, so dass man die Patientin zunächst entläßt, sie aber bittet, sich in 5 Tagen wieder zur stationären Behandlung einzufinden um dann die Patellafraktur operativ zu behandeln. Das Krankenhaus möchte nun die DRG I75C (Verletzung an Schultergelenk, Arm, Ellenbogengelenk, Kniegelenk..., ohne CC) abrechnen. Gleichwohl fand keine Behandlung oder sonstige Prozedur (außer Röntgen) statt. M.E. ist bei dieser Sachlage die o.g. DRG nicht zutreffend. Wie wird das vom Forum gesehen?

    • Offizieller Beitrag

    Auch Ihnen einen schönen guten Tag (soviel Zeit darf sein), Herr Knobloch,

    der 1. Fall wird so kodiert:

    HD: S82.0 Pat.fraktur
    ND: Weichteilschaden ?
    ND: Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden (siehe D007a Aufnahme zur Operation, Operation nicht durchgeführt).
    DRG: I77Z Mäßig schwere Verletzung...Knie...

    Ihr 2.Fall:

    HD: S82.0 Pat.fraktur
    ND: Weichteilschaden ?
    Proz: z.B. 5-793.2j Offene Repos., einfache Fraktur, Cerclage

    DRG: I30Z Komplexe Eingriffe am Kniegelenk

    Sollten Sie also innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme des 1. Falles den Patienten aufnehmen, müssen Sie beide Fälle zusammenlegen und es wird nur die I30Z abgerechnet (der 1. Fall kommt gar nicht zur Abrechnung oder muss storniert werden).

    KFPV 2004:

    Eine Fallzusammenführung erfolgt (auch) bei einer Wiederaufnahme

    innerhalb von 30 Kalendertagen ab Aufnahme des ersten Falls
    innerhalb der gleichen MDC, wenn die zuvor abrechenbare DRG in die „medizinische Partition“ oder die „andere Partition“ und die anschließende DRG in die „operative Partition“ einzugruppieren ist.

    Ausnahme:
    Wenn einer der Krankenhausaufenthalte mit einer Fallpauschale abgerechnet wird, die als Ausnahme gekennzeichnet ist (Spalte 13 bzw. 15 FP-Katalog)

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Schönen guten Tag Herr Selter,
    eine Nachfrage zu dem geschilderten Fall:
    Wie grenzen Sie die \"vorstationäre Behandlung\" (ausser Röntgen nichts gemacht aber stationär geplant) aus?

    In beiden Varianten würde der erste Fall nicht zur Abrechnung gelangen.

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Schmidt,

    wie ich verstanden hatte, war hier bereits die stationäre Aufnahme erfolgt, es lag somit einfach keine vorstationäre Behandlung vor. Da ja aber beide Varianten, Sie haben es bereits gesagt, den gleichen Ausgang haben, ist es sowieso kein Problem. Sehen Sie trotzdem eins?

  • Hallo Herr Selter,
    nein ich sehe da kein Problem.
    Im Zusammenhang mit der Diskussion über \"Behandlungstage\" und \"Belegungstage\" ergäbe sich jedoch ggf. eine differenziertere Betrachtung.
    Außerdem wäre es möglicherweise für bestimmte Krankenhäuser software-technisch einfacher, für den ersten Fall einen \"Behandlungsartwechsel\" von \"stationär\" auf \"vorstationär\" durchzuführen, statt eine \"Fallzusammenführung\" der beiden Fälle durchführen zu müssen.

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Zunächst wünsche Ich Ihnen, Herr Selter, einen wunderschönen Tag (Soviel Zeit ist wirklich) und bedanke mich für Ihre Antwort auf meine Frage.

    Ich arbeite derzeit noch mit dem Online-Grouper der Fa. GTI. Bei Verschlüsselung der Hauptdiagnose mit S82.0 und der Nebendiagnose Z53 (ein Weichteilschaden liegt nicht vor) wirft mein Grouper allerdings wieder die DRG I75C (und nicht wie bei Ihnen die I77Z) aus. Ist das ein Grouperspezifisches Problem oder kann es sein, daß die abgespeckte Onlineversion hier evtl. Fehler produziert oder habe ich etwas falsch gemacht?

    Vielen Dank im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen
    W. Knobloch

    • Offizieller Beitrag

    Sehr geehrter Herr Knobloch,

    für das unterschiedliche Ergebnis ist das Aufnahmedatum, resp. die verwendete Grouperversion entscheidend.
    Gruppieren Sie den Fall nach GDRG Version 1.0 (für Fälle aus 2003), kommt Ihre I75C heraus, mit dem Übergangsgrouper kommt die I77Z heraus.

    Grundsätzlich warne ich davor, die Web-Grouper zur Rechnungsprüfung zubenutzen, da es sich bisweilen um nicht weiter gepflegte / veraltete Demo-Grouper handelt. Ist man sich der Einschränkungen nicht im Klaren, kommt es zu abweichenden Ergebnissen. Da ich annehme, dass der von Ihnen geschilderte Fall aus 2004 stammt, ist der GTI-Online-Grouper in seiner jetzigen Form zur Rechnungsprüfung nicht (mehr) zulässig. Gleiches gilt für den Geos- und den 3M-Online-Grouper, lediglich mit dem Kodip- und dem Visasys-Online-Grouper (Uni Münster) können 2004er-Fälle gegroupt werden (ob dahinter die jeweils aktuellste Version inkl. jeder bisherigen Nachzertifizierung durch das InEK steckt, vermag ich nicht zu beurteilen). Möglicherweise verletzen Sie durch eine Gruppierung von Echtfällen sogar die Lizenzbedingungen (s. 3M). Ich persönlich finde es auch nicht in Ordnung, wenn z.B. einige Krankenkassen mit irgendwelchen kostenlosen Demo-Groupern Rechnungen überprüfen und dann Rechnungen anzweifeln, die im Krankenhaus unter Verwendung kostenpflichtiger (und damit wahrscheinlich auch korrekt arbeitender) Grouper-Programme erstellt worden sind. Aber das ist meine Meinung.

    Es grüßt
    B. Sommerhäuser