Einen schönen regenfreien Tag, liebes Forum,
ich hatte das Thema erst im Abrechnungsforum, vielleicht ist es aber hier besser aufgehoben. Kann man seinen eigenen Thread eigentlich löschen?
Aber nun zum Problem:
Habe ich einen Patienten nach SHT aufgenommen und überwacht und kodiere dann die S06.0 Commotio, bekomme ich die B80Z mit RG 0,282.
Habe ich einen Patienten nach SHT aufgenommen und überwacht und kodiere dann die S00.95 Schädelprellung, bekomme ich die J65B mit RG 0,321.
Ich bekomme also mehr, wenn der Patient weniger hat. Der Überwachungsaufwand ist ja der gleiche.
Besser sogar noch die HWS-Distorsion, die ja auch immer mal mit dabei ist. Patient sagt ja: \"Mir tut alles weh, der Kopf, der Hals. Den kann ich kaum bewegen.\"
Kodiere ich dann also die S13.4 bekomme ich I68B, RG 0,780.
Wie gehen andere damit um? Wann kodiert Ihr eine Prellung, wann eine Commotio? Wie grenzt Ihr eine Schädelprellung von der HWS-Distorsion kodiertechnisch ab, will heißen: Wann HD?
Viele Grüße
Benjamin
P.S.
Ich denke mal, dass hier die Kassen oder der MDK gar nicht scharf auf Prüfungen sind. Hier lässt man bestimmt lieber immer die Commotio als HD stehen. :teufel: