Komplikation?

  • Guten Tag Zusammen,

    Metallentfernung re. Fersenbein und linkes Fersenbein in getrennten Aufenthalten. Natürlich muss hier eine Zusammenlegung vorgenommen werden, aber wirklich nachvollziebar ist das nicht, denn es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Komplikation! :noo:

    oder zweites Bsp.:

    Pat. mit Gonarthritis bei CP und Demenz, abgerechnet mit I70Z (M). Nach 4 Tagen stürtzt Pat. und kommt mit petrochantärer OS-Fraktur => I08B (O).

    Obwohl es keine Komplikation ist, es sich um völlig unterschiedl. Erkrankungen handelt und voneinander unabhängig sind, muss zusammengelegt werden. :sterne:

    Gibt es in solchen Fällen keine \"[blink]gerechten[/blink]\" Alternativen

    Vielen Dank
    Wolfgang Miller

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    in Ihrem 1. Fall werden die Fälle nicht wegen der \"Komplikationsregel\" (3) §2 KFPV 2004 zusammengelegt, sondern wegen der Regel (1) § 2 KFPV 2004:

    1. ein Patient oder eine Patientin innerhalb der oberen Grenzverweildauer, bemessen nach der Zahl der Kalendertage ab dem Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthalts, wieder aufgenommen wird und 2. für die Wiederaufnahme eine Einstufung in dieselbe Basis-DRG vorgenommen wird.
    ....
    Wobei Sie ja im beschriebenen elektiven Fall eine gewisse Steuermöglichkeit haben. Zwingen kann Sie ja nun niemand (Ausnahme sind natürlich Komplikationen und ähnliches), den 2. Aufenthalt in der OGVD des 1. durchzuführen. Kliniken werden zukünftig vermehrt auf soetwas achten.

    Ihr 2 Fall ist leider Pech. Solche Konstellationen haben wir hier schon mehrfach diskutiert, immer mit dem gleichen Ergebnis:

    Die Regeln sind einfach aber eben nicht immer fallbezogen gerecht (es gibt keine Einzelfallgerechtigkeit). Fallzahlen sind eher niedrig. Das Risiko ist für alle KHs gleich. Die Kosten gehen prozentual in die Relativgewichtung ein.

    Ob sich an den Regel grundlegendes in Zukunft ändern wird, bleibt abzuwarten.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,
    dieses und das nächste Thema betreffen ja ziemlich die gleichen Konstellationen.

    Fragen wir mal einen unseren \"alten\" Beamten aus der Vor-GmbH-Zeit:
    \"Man muß nicht die Buchstaben des Gesetzes lesen, sondern den Sinn dahinter sehen...\"

    Meiner Ansicht nach erschließt sich einem normal denkenden Menschen nicht, dass das Krankenhaus für das Risiko des Pat. aufkommen soll - ob er es nun selbst verschuldet (fehlende Compliance) oder es schicksalhaft auftritt - s.hier Arthritis und anschliessend OS-Fraktur.

    Drum gilt ein Bambus im Garten bei Juristen auch als HECKE (=Gebüsch), auch wenn\'s biologisch nur ein Gras ist (Sinn der \"Hecke\" im Gesetz ist die Abgrenzung).

    Warum also nicht mal 2 Fälle abrechnen?

    Viele Grüße
    P.Dietz