Schulterluxation

  • Hallo Forum!

    Eine große KK akzeptiert keine stationäre Behandlung bei Schulterluxation mehr. (prim.Fehlbelegung)
    Nach meinen Recherchen ist im Katalog des §115b ist die Reposition nicht obligat ambulant zu erbringen.
    Ich bezweifele, dass Kurznarkose, Reposition und Röntgenkontrolle in jeder Praxis durchgeführt werden können und nicht die \"Mittel eines Krankenhauses\" notwendig sind. :defman:

    Oder gibt es andere Argumente???

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Guten Tag,

    wie wäre es mit ersten Punkt aus dem Abschnitt B aus den AEP-Kriterien:

    \"Operation innerhalb der nächsten 24 Std. erforderlich, oder Intervention oder spezielle diagnostische Maßnahme, die die besonderen Mittel und Einrichtung eines Krankenhauses erfordert\"

    als erster Versuch. Vermutlich heben Sie auch gerade darauf ab. Und die Aufnahmezeit (hier im Board auch schon diskutiert) spielt sicher auch eine wesentliche Rolle.

    Gibt es denn schon ein MDK-Gutachten dazu? Begründung? Sozialgericht schon aktiv?

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Sander,

    die Begründung ist immer die gleiche:

    \"Es gilt der vom BSG (Bundessozialgericht) aufgestellte Grundsatz, dass eine stationäre Behandlung nur dann einzuleiten ist, wenn es zur Behandlung der vorliegenden Krankheit der besonderen Mittel des Krankenhauses bedarf. Wir bitten um Prüfung Ihrer Abrechnung, da eine vollstationäre Krankenhausbehandlung mit den besonderen Mitteln des Krankenhauses u.E. nicht angezeigt war.\"

    Es hat wohl schon hin und wieder mal ein Notarzt vor Ort in Ketanest-narkose eine Reposition vorgenommen. Daraus schließen die Kassen und der MdK jetzt wohl, dass dies jederzeit auch ambulant möglich ist.
    Auch Freitags abends um 20.00 Uhr.
    Wir waren noch nicht bei Gericht. Ist es einen Versuch wert???

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Zitat


    Original von Thomas_Heller:

    Wir waren noch nicht bei Gericht. Ist es einen Versuch wert???

    Hallo Herr Heller,

    ich weiß nicht, wie oft so etwas bei Ihnen vorkommt und ob es sich dann wirklich lohnt, ein Faß aufzumachen. Allerdings würde ich mal einen Einzelfall prüfen (Zeit: 20.00 Uhr, Komorbidität vorhanden, Schmerzsymptomatik, zu Hause allein (Buchstabe F G-AEP) und einen Probeballon steigen lassen.
    Den Versuch würde ich machen.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Zitat

    ich weiß nicht, wie oft so etwas bei Ihnen vorkommt und ob es sich dann wirklich lohnt, ein Faß aufzumachen. Allerdings würde ich mal einen Einzelfall prüfen (Zeit: 20.00 Uhr, Komorbidität vorhanden, Schmerzsymptomatik, zu Hause allein (Buchstabe F G-AEP) und einen Probeballon steigen lassen.
    Den Versuch würde ich machen.

    Hallo Herr Sander,
    vielen Dank für Ihre Antwort. Bei ca 20 Fällen pro Jahr habe ich jetzt 4 solche Fälle, die nicht gezahlt werden.

    Haben Sie denn damit kein Problem (ICD S43.0)?
    Oder kommt es bei Ihnen nicht vor?

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Zitat

    Oder kommt es bei Ihnen nicht vor?

    Kommt vor, auch in ähnlicher Stückzahl.

    Zitat

    Haben Sie denn damit kein Problem (ICD S43.0)?

    Bis jetzt noch nicht, aber das kann ja noch werden. :erschreck:

    Schönes WE :d_zwinker:

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Herr Heller,

    mit den Praxen haben Sie sicherlich Recht, aber eine Kurznarkose und Röntgen kann in praktisch jeder Rettungsstelle der Krankenhäuser stattfinden. Selbst in den 70er Jahren haben wir die frischen traumatischen Schulterluxationen so reponiert und mit einem Desaultverband ein paar Stunden später nach Hause geschickt. Stationäre Aufnahmen waren ohne triftige Begleitumstände selten (ca. 25 Fälle in 2,5 Jahren) in einer damaligen 348-Betten-Abteilung.

    Ich fürchte, wenn Sie nicht im Krankenblatt plausible Gründe finden – wie schon angedeutet aus den jetzt gültigen AEP-Kriterien – finden, daß ein stationärer Aufenthalt nötig war, werden Sie bei den KK´en kaum Glück haben, den Aufenthalt bezahlt zu bekommen.

    Es tut mir leid, Ihnen nichts Besseres sagen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Zitat


    Original von winterth:
    Selbst in den 70er Jahren haben wir die frischen traumatischen Schulterluxationen so reponiert und mit einem Desaultverband ein paar Stunden später nach Hause geschickt. Stationäre Aufnahmen waren ohne triftige Begleitumstände selten (ca. 25 Fälle in 2,5 Jahren) in einer damaligen 348-Betten-Abteilung.

    Es ist mir schon klar Herr Winter, dass man noch vieles ambulant machen könnte. Es erhebt sich nur die Frage, ob man das was man in Berlin ambulant machen kann, ob man das auch immer und überall ambulant machen kann. Die Begehrlichkeiten der Kassen unterstellen das oft. Die finden das z.B. völlig unerheblich, ob im Landkreis ein niedergelassener Onkologe ist, der eine Chemotherapie ambulant durchführen kann. Wenn der nicht da ist, hat der Patient halt Pech gehabt. Stationär wirds nicht bezahlt.
    Ich warte auf den Tag, wo die normalen Geburten nicht mehr stationär abgerechnet werden können. In Holland gehts ja auch bei mindestens 50% ambulant. Warum sollte das in Deutschland nicht möglich sein. :erschreck:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    Ihr Problem kenne ich sehr wohl. Übrigens, die Fallzahlen, die ich nannte, stammten aus Zeiten, als Krankenhäuser noch nicht als fehlbelegt galten (1986-Mitte 88) und wir noch alles aufnehmen durften, was wir für richtig hielten.

    Auch wir kennen viele Fälle, die die KK´en ablehnen, obwohl sie nicht ambulant behandelt werden können. Da streiten wir uns mit dem MDK genauso wie Sie.

    Wenn Sie in den AEP-Kriterien Gründe finden und diese auch im Krankenblatt nachvollziehbar dokumentiert wurden, die den stationären Aufenthalt rechtfertigen, ist doch alles in Ordnung. Damals (Ende der 80er Jahre) hatte Niemand die Notwendigkeit extra dokumentiert, jetzt ist es leider anders. Die Zeiten haben sich geändert.

    Die AEP-Kriterien sehen - soweit ich mich erinnere - durchaus auch soziale Faktoren vor, nach denen stationäre Aufenthalte möglich sein müssen. Diese sind naturgemäß schwieriger zu dokumentieren.

    Ich fürchte, die KK´en werden Sie zwingen wollen, wenn die ambulante Betreuung in Ihrer Region nicht gewährleistet ist, solche ambulante Betreuung in Ihrem Hause einrichten zu müssen – zu Ihren Lasten natürlich -, denn kostenneutral werden sie dort kaum arbeiten können, solange der EBM derartige unterbewertet ist. Es ist leider nach wie vor politisch beabsichtigt, Krankenhäuser zu schließen. Das wird solange gehen, bis man natürlich auch wieder für teures Geld den Scherbenhaufen kitten muß, den man angerichtet hat.

    Vielleicht hilft es Ihnen, dass mir z.B. einmal ein MDK-Mitarbeiter (unter 4 Augen) mitgeteilt hatte, wenn im Krankenblatt steht, dass der Patient sich weigerte, ambulant betreut zu werden, dies allein als Aufnahmegrund gelten könne. Auf die Goldwaage würde ich dies aber nicht legen. Lesen Sie sich doch einmal das BSG-Urteil durch, welches vor wenigen Tagen in MYDRG erwähnt wurde (AZ: B3 KR 4/03 R) zu einer stationären versus ambulanten OP durch, da stehen Ihnen als Krankenhausmitarbeiter die Haare zu Berge.

    In diesem Sinne

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo die Herren,
    das aktuelle BSG Urteil https://www.mydrg.de/dload/B_3_KR_4_03_R_20030430.pdf
    auch unter den Neuigkeiten vom 08.07.2004 wurde von mir zur Verfügung gestellt. Leider wird es mir ständig vom MDK präsentiert. Auch hier am Fall einer Schulterluxation. MDK Gutachten, mein Einspruch und die Würdigung der Kasse finden sie hier im Anhang.
    Wie sehen Sie die Einspruchsmöglichkeiten gegen das BSG Urteil.
    Übrigens Herr Winter, der Wunsch des Patienten, spielt überhaupt keine Rolle mehr, zumindest in unserem Raum.

    Beste Grüße ins Forum

    Kurt Mies

  • Nochmals Hallo,
    weil es gerade zum §115 Katalog passt, hier noch eine Info der DKG
    zur einseitigen Aufkündiging des 115 er Kataloges zum 31.12.2004

    ihr

    Kurt Mies