Hallo Forum!
Eine große KK akzeptiert keine stationäre Behandlung bei Schulterluxation mehr. (prim.Fehlbelegung)
Nach meinen Recherchen ist im Katalog des §115b ist die Reposition nicht obligat ambulant zu erbringen.
Ich bezweifele, dass Kurznarkose, Reposition und Röntgenkontrolle in jeder Praxis durchgeführt werden können und nicht die \"Mittel eines Krankenhauses\" notwendig sind. :defman:
Oder gibt es andere Argumente???