• Hallo liebe DRG-Mitstreiter, wir hatten gestern mal wieder eine
    unerquickliche Sitzung der Drg-Arbeitsgruppe.Dabei ist ein Problem bei Sepsis aufgetaucht. Unsere Anästhesisten möchten wissen, an welche Defintion von Sepsis man sich halten soll, wenn man Sepsis verschlüsseln will. Also konkret:ab wann hat jemand eine Sepsis? Orientierung an der WHO-Definition, an der Klinik, andere relevante Befunde?
    Mein Internist glaubt mir nicht, daß er als Notarzt die im RTW durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der DRGs nicht für das Haus kodieren darf. Er würde gern die Intubation, Reanimation etc., die er im RTW durchgeführt hat, für den danach stationären Pat. verschlüsseln.Kann mir jemand bestätigen, daß das nicht korrekt ist, da die Leistung ja außerhalb des stationären Aufenthaltes erfolgt ist. Oder liege ich da falsch?
    Grüße aus Mülheim an der Ruhr
    bkipf:ops: ?(

  • Liebe Frau Kipf!

    zu 1: Wann ist eine Sepsis eine Sepsis?
    Fragen Sie Ihren Anästhesisten mal, nach welchen Kriterien er eine Sepsis diagnostizieren würde (im klinischen Alltag, unabhängig von irgendwelchen DRG-CCLs usw.)?
    Genau dann, wenn der Kliniker feststellt, dass es sich um eine Sepsis handelt, ist es eine Sepsis (meine Meinung). Im allgemeinen richtet man sich als Kliniker dabei nach Empfehlungen der Fachgesellschaften und/oder Lehrbüchern. Wenn es mehrere gleichwertige/gleichrangige Definitionen gibt, hat der Kliniker die Qual der Wahl.

    zu 2: Ganz explizit steht auch in den Kodierrichtlinien nirgends, dass nur das verschlüsselt werden darf, das innerhalb der Mauern eines Krankenhauses auch tatsächlich durchgeführt wurde. Ein Hinweis in diese Richtung ergibt sich jedoch aus 1001a: Verlegte Patienten (S. 140). Das aufnehmende Krankenhaus kodiert die Dauer der Beatmung...Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden KH durchgeführt wurden.
    Sinngemäß handelt es sich bei der Einweisung durch Notarzt um eine Art Verlegung. D.h., meiner Meinung nach geht daraus logisch nachvollziehbar hervor, dass die vom NA gemachten Prozeduren nicht kodiert werden dürfen. Sie wurden ja nicht vom KH, sondern vom NA erbracht, auch wenn dieser Angestellter des KH ist und das KH für die Organisation des NA-Dienstes zuständig sein sollte.

    Viele Grüße und zukünftig erquicklichere Sitzungen

    Franz Nusser
    Arzt im MedControlling/QM
    Klinikum Rosenheim

    :D :))

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Hallo,

    Zitat


    Original von bkipf:
    Unsere Anästhesisten möchten wissen, an welche Defintion von Sepsis man sich halten soll, wenn man Sepsis verschlüsseln will. Also konkret:ab wann hat jemand eine Sepsis?

    Ab dem Zeitpunkt, an dem der behandelnde Anästhesist beschließt, in die Liste der Diagnosen, die er auf den Verlegungsbericht schreiben wird, das Wort "Sepsis" aufzunehmen.

    Zitat


    Mein Internist glaubt mir nicht, daß er als Notarzt die im RTW durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der DRGs nicht für das Haus kodieren darf. Er würde gern die Intubation, Reanimation etc., die er im RTW durchgeführt hat, für den danach stationären Pat. verschlüsseln.

    Bieten Sie ihm doch einfach an, auch noch die Leistungen anderer Abteilungen zu verschlüsseln, wenn er denn so fleißig sein will. Das brächte dann wenigstens zusätzlich Geld ein.
    Die Kodierung ärztlicher Leistungen im Rettungsdienst wäre nicht einmal dann statthaft, wenn das Krankenhaus die Notarzteinsätze direkt mit den Kassen verrechnete, sondern schlicht Betrug.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach