Hallo Forum,
wie überall überprüfen die Krankenkassen auch bei uns die AEP-Kriterien bzw. §115b-Anlage 2.
Nun haben sich mehrere KK-Sachbearbeiter bereit erklärt, die Kostenzusage im Einzelfall anhand einer Kopie der AEP-Dokumentation zu erteilen (welche in unserem Haus für alle Patienten bei Aufnahme erstellt wird), ohne den MDK einzuschalten. Das wäre tatsächlich für beide Seiten eine Vereinfachung. Wie schätzen Sie dieses Vorgehen im Hinblick auf den Datenschutz ein ? Dürfen die Krankenkassen über die AEP-Kriterien der Patienten informiert werden ?
Ich freue mich auf zahlreiche Meinungen. Schöne Grüße!