Erregernachweis ist bei früherem Aufenthalt erfolgt (und kodiert).
Bei Neuaufnahme (keine Fallzusammenführung, Abstand zwischen den Aufnahmen ca. 2 Monate) wiederum (erfolgreiche) antibiotische Therapie nach altem Biogramm. Ein neuer Erregernachweis wurde nicht durchgeführt.
Nach meinem Verständnis darf beim neuen Aufenthalt B95!-B97! nicht kodiert werden.
Oder sieht das jemand anders?