30-Tage-Frist

  • Guten tag,
    eine erste frage:

    Wird ein pat. auf der inneren abt. wegen cholecystitis antibiotisch konservativ behandelt, wird i.d.r dann auch eine indikation zur operativen sanierung gestellt.
    Ist es zulässig, den pat. gezielt zur wiederaufnahme nach ablauf der 30-tage-frist einzubestellen? Man würde damit ja sozusagen ein fallsplitting herbeiführen.
    Medizinisch gesehen halte ich eine entsprechende wartezeit für erforderlich, auch früher haben wir nie primär operiert (häufig kommen die pat. ja auch erst mit einigen tagen delay ins krankenhaus) und haben die pat. nach einigen wochen - wenn auch nicht unbedingt nach ablauf einer 30-tage-frist - zu den chirurgen einbestellt.
    Gibt es da schon negative erfahrungen mit :mdk: Kassen/MDK bezüglich eines solchen vorgehens?

    ???

  • Hallo FRager,
    die Wiederaufnahmeregelungen sind eindeutig, ich sehe hier keinen Grund, die Wiederaufnahmepraxis der KH zu prüfen. Sollte etwa im Gutachten stehen: die OP hätte auch 3 Tage früher ausgeführt werden können (obwohl z.B. Oma Krause, seligen Angedenkens, zu diesem Zeitpunkt noch mit ihrem Kaffeekränzchen auf Mallorca :sonne: war? Und das zu Lasten des KH, weil die Kasse eine Fallzusammenführung wünscht? :d_neinnein: Die 30 Tage sind nicht immer zu Gunsten der KH ;( und natürlich auch nicht immer im Sinne der Kassen :boese: - darum zählen wir auch ganz emotionslos :d_zwinker: bis 30!
    MfG

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Wenn der Pat. notfallmäßig zur OP kommen muss, kommt er eben.
    Ansonsten tut ihm eine Pause von 30 Tagen nach einem entzündlichen
    Geschehen bestimmg ganz gut. Dabei kann er sich auch langsam an
    den Gedanken der OP gewöhnen. Dies ist eine notwendige psychische
    Voraussetzung, um die OP gut zu überstehen :)
    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Morgen,

    Schöne Theorie, die Praxis sieht doch so aus das die Pat. durch den Arzt „...dann kommen Sie in ca. 3 Wochen mal zur OP. „ häufig vor den 30 Tagen wieder einbestellt werden.
    Wie ist es Ihnen gelungen diese Problematik in Ihrem Hause zu klären?
    Haben Sie zuerst einen Analyse der Fälle gemacht um dann die Budgetrelevanz aufzuzeigen?

    Hoffe auf interrasante Antworten.

    Gruß

    M.Chudy :roll:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo Frager,

    hinsichtlich Ihrer Vorgehensweise gibt es, wie schon Herr Schikowski sagte, auf administrativem Gebiet eher keine Angriffsfläche.

    Allerdings sprechen seit Jahren vorliegende medizinische Erkenntnisse dagegen:

    Auszug aus den Leitlinien der „Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten“ (zu finden unter --> Leitlinien) :

    Zitat


    - Leitlinie zur Behandlung von Gallensteinen –

    ...
    Darüber hinaus ist nach antibiotischer Therapie und späterer Cholezystektomie die Letalität höher als nach sofortiger Cholezystektomie (27). Daraus leitet sich die Indikation zur frühen Cholezystektomie ab.
    ...
    Die akute Cholezystitis soll früh-elektiv (möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Diagnosestellung) operiert werden
    ...

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Frager,
    Die Zulässigkeit im Rahmen der Wiederaufnahmeregelung
    steht meines Erachtens außer Frage.
    Ob ein Fallsplitting im Einzelfall medizinisch sinnvoll
    ist, muß natürlich weiterhin sorgfältig betrachtet werden.
    Negative Erfahrungen mit Einzelfallptüfungen liegen in
    unserem Haus nicht vor.
    Die koordinierte abteilungsübergreifende Planung solcher
    Fälle bedarf zur Etablierung eines Regelablaufes jedoch
    erheblichen kontinuierlichen Controlling-Druck.
    Gruß,
    Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren