Hallo Forum,
in wie weit sind im DRG -System Nebendiagnosen zu verschlüsseln?
Die AOK wirft uns derzeit vor CCL relevante Nebendiagnosen zu verschlüsseln, welche außer, dass sie den Erlös erhöhen keinen zusätzlichen Aufwand für das Krankenhaus darstellen.
Trifft die Ansicht der AOK zu, dass lediglich nur solche Nebendiagnosen verschlüsselt werden dürfen, für die auch ein entsprechender Aufwand bzw. Prozedur /Leistungen im Krankenhaus stattfindet.
Beispiel:
HD: G 12.2
ND: J 44.9
Mit ND B67B ohne B67C