Dokumentationspflicht von Nebendiagnosen

  • Hallo Forum,

    in wie weit sind im DRG -System Nebendiagnosen zu verschlüsseln?

    Die AOK wirft uns derzeit vor CCL relevante Nebendiagnosen zu verschlüsseln, welche außer, dass sie den Erlös erhöhen keinen zusätzlichen Aufwand für das Krankenhaus darstellen.

    Trifft die Ansicht der AOK zu, dass lediglich nur solche Nebendiagnosen verschlüsselt werden dürfen, für die auch ein entsprechender Aufwand bzw. Prozedur /Leistungen im Krankenhaus stattfindet.

    Beispiel:

    HD: G 12.2
    ND: J 44.9

    Mit ND B67B ohne B67C

  • Schönen guten Tag,
    Nebendiagnosen werden nur dann verschlüsselt, wenn sie das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendein höherer Aufwand erforderlich ist.
    z.B. diagn. Maßnahmen, therap. Aufwand o.ä.
    Siehe auch DKR D003b
    Viele Grüße
    G. Grimm

  • Hallo KM,
    dies ist in der Kodierrichtlinie D003b nachzulesen:
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    - therapeutische Maßnahmen
    - diagnostische Maßnahmen
    - erhöhter Betreuungs- Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

    (...)Sofern eine Krankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.\"


    Kurz gesagt: Wenn die Krankheit keinen Aufwand verursacht hat, dürfen Sie sie auch nicht verschlüsseln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo,

    kann den anderen nur zustimmen, gibt da aber einen praktischen Haken bei der Sache. In dieser verpflichtend geltenden Kodierrichtlinie ist die höhe des Mehraufwandes nicht festgehalten. Ergo auch der geringste Mehraufwand berechtigt nach dieser Richtlinie die Kodierung.
    Nur sieht der MDK das oft anders (bekanntes Beispiel die leichte Hypokaliämie behandelt mit \'aggressivem Zuwarten\' und Laborkontrolle). Hier ist also ein Dauerstreit abzusehen.

    Entscheidend ist hier die Dokumentation in der Krankenakte.

    Und mit dem anzweifeln genau der CCL-relevanten Nebendiagnosen stehen Sie nicht alleine da, das machen die Kassen inzwischen systematisch mittels Software. Entgeltmaximierngsgrouper sind uns verboten, aber Minimierungsprüfsoftware bei den Kassen wohl erlaubt.....

    Gruß

    Thomas Lückert
    Stabsstelle Medizincontrolling
    Unfallkrankenhaus Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    Zitat


    Nur sieht der MDK das oft anders (bekanntes Beispiel die leichte Hypokaliämie behandelt mit \'aggressivem Zuwarten\' und Laborkontrolle). Hier ist also ein Dauerstreit abzusehen.

    Für nächstes Jahr ist es klar formuliert, also kein Dauerstreit zu erwarten:
    Abnorme Befunde
    Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau