Hallo libes Forum
Heute ist mal wieder ein Tag wo ich mich frage,was
ich nicht noch alles wissen soll.Mache eigentlich
\"nur\" Kodierung und das reicht mir auch.
Lt.§ 6 Abs 2 KHEntgG sollen fallbezogene Entgelte oder
Zusatzentgelte für neue Untersuchungs-und Behandlungs
methoden vereinbart werden.
Bezieht sich das auf neu entwickelte Methoden?Oder
auf neu im KH eingeführte Methoden?
Wer kann mir mal das Procedere erklären??
Auf Aufklärung hoffent
Zabi