Osteoporose mit pathologischer Fraktur

  • Hallo liebes Forum,
    bei einer Osteoporose mit pathologischer Fraktur (M80.-) muß am Kapitelanfang die Schlüsselnummer der Lokalisation ausgewählt werden.
    Diese Angabe ist sehr allgemein gehalten, z.B. bei einer Fraktur der LWK kann nur die M80.8 kodiert werden.
    Ist es zulässig die Fraktur der Lendenwirbelsäule z.B. mit S32.01 zusätzlich zu kodieren?
    Vielen Dank
    Sonja Helmers

    :sonne: Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    Kodierung einer osteoporotischen Fraktur im BWK/LMS-Bereich:

    Ein Kode aus M80._8 Osteoporose mit pathologischer Fraktur (Inkl.: Osteoporotische Wirbelkörperkompression und Keilwirbel), Wirbelsäule:

    M80.08 Postmenopausale Osteoporose mit pathologischer Fraktur
    M80.18 Osteoporose mit pathologischer Fraktur nach Ovarektomie
    M80.28 Inaktivitätsosteoporose mit pathologischer Fraktur
    M80.38 Osteoporose mit pathologischer Fraktur infolge Malabsorption nach chirurgischem Eingriff
    M80.48 Arzneimittelinduzierte Osteoporose mit pathologischer Fraktur (Soll die Substanz angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (Kapitel XX) zu benutzen)
    M80.58 Idiopathische Osteoporose mit pathologischer Fraktur
    M80.88 Sonstige Osteoporose mit pathologischer Fraktur

    Es sind keine zusätzlichen Kodes für die Wirbelkörperfraktur(en) aus dem ICD-Kapitel XIX Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere äußere Ursachen zu nennen (S22.0- Fraktur Brustwirbel, S32.0- Fraktur Lendenwirbelsäule)! Dies wird durch die Exklusiva des Kapitels XIX ausgeschlossen!

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Forum, hallo Herr Selter,

    vielleicht kann mir mal jemand die Logik erklären, warum bei einer periprothetischen Fraktur die Lokalisation der Fraktur (z.B. S72) spezifischer (und somit zu kodieren) ist als der Umstand der Fraktur (M96.6)

    während es bei der osteoporotischen Fraktur genau umgekehrt der Fall sein soll und hier der Kode M80.0x dem Kode mit der Lokalisationsangabe (z.B.S32.04) spezifischer ist.

    Ich verstehe es nicht! :love:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    ich stehe vor demselben Rätsel und frage mich derzeit, ob es nicht statthaft ist, zur spezifischen Dokumentation der Frakturlokalisation einen Sekundärkode aus M49.5-* anzugeben. Was spricht eigentlich dagegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    ich reaktiviere diesen Thread mal wieder.
    genau diese Fragestellung habe ich nämlich auch gerade zu beantworten.

    Die Lokalisation der osteoporotischen Wirbelkörperfraktur (M80._) kann mit dem Sekundärcode M49._* "Spondylopathien bei andernorts klassifizierten Krankheiten" spezifiziert werden.
    Allerdings ist als Inklusivum unter M80._ die "Osteoporotische Wirbelkörperkompression und Keilwirbel" angeführt.
    Spricht dieses Inklusivum dann gegen eine zusätzliche Kodierung mit dem Sekundärschlüssel??
    Ich wäre für Hinweise aus dem Forum dankbar.

    Das mir vorliegende MDK-Gutachten wertet die "als korrekt angesehene Nebendiagnose M49._ als Sterncode nicht notwendig." 8|

    Ich halte es sehr wohl für notwendig, die Lokalisation zu spezifizieren, bin aber mit dem Inklusivum unsicher, ebenso mit den Hinweisen in den DKR was die Doppelklassifizierung angeht (D012). Aus der Aufzählung unter 2. Hinweise zur Doppelklassifizierung trifft keiner der Punkte für die Situation der osteoporotischen Wirbelfrakturen mit Kompression zu.

    Wer kann weiterhelfen??

    Viele Grüße

    kodeverdreher

  • Hallo kodeverdreher,

    das Inklusivum unter M80.- "Osteoporotische Wirbelkörperkompression und Keilwirbel" verstehe ich so, dass gesagt werden soll: auch wenn hier keine Frakturlinie im eigentlichen Sinn gesehen werden kann, weil einfach der Wirbel zusammen gedrückt wurde, rechnet das unter "Osteoporose mit pathologischer Fraktur". Das spricht dann also nicht gegen Ihren Kodiervorschlag.
    Was mich zu M49.5_* irritiert, ist, dass dieser Kode im Exklusivum zu M90.7-* angeführt ist als "Wirbelkörperkompression bei Neubildungen (M49.5_*)". Während dies im Text zum eigentlichen Kode so nicht steht, sondern dort steht Fraktur bei Neubildung nur als ein Beispiel darunter aufgeführt. Aber das tut eher weniger zur Sache. Tatsache ist, dass hier kein Exklusivum steht, das osteoporotische Frakturen ausschließt und auf M80._ verweist. Aber wiederum vermisse ich unter M80._ einen Hinweis, dass mit M49.5_ die genaue Lokalisation angegeben werden kann. Auch wenn D012 nur von "vielen" und nicht "allen" Situationen spricht, in denen dieser Hinweis eine mögliche Doppelklassifizierung aufzeigt.
    Der Gedanke, dass es Ihnen wichtig ist, die genaue Lokalisation zu kodieren, ist eher zu hinterfragen. Es gibt vieles, was in unseren Klassifikationen ungenau benannt wird, auch wenn mancher es gern genauer darstellen würde. Die ICD erfüllt nicht alle unsere Wünsche, und da die Kalkulationen der DRG's anhand der bestehenden Klassifikationen erfolgt ist, müssen wir uns wohl begnügen.
    Schwierig empfinde ich es immer, wenn ein Bagatelltrauma im Spiel war, man also sowohl von einer traumatischen als auch einer pathologischen Fraktur sprechen möchte, aber nur eins kodieren kann. Was dann?

    Trotzdem ein schönes Wochenende und freundliche Grüße

    E. Kosche

  • Guten Tag Frau Kosche,

    vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das Excl. bei M90.7_* war mir nicht bekannt. Jetzt aber schon. Ich sehe den Verweis auf M49.5* beim Exklusivum unter M90.7* ebenso wie Sie.

    Es ist sicherlich möglich, sich mit der Lokalisation bei M80. mit der Liste des Dreistellers zu begnügen. Aber wenn es durch Nutzung eines anderen Sekundärcodes möglich sein sollte, genauer zu kodieren, warum sollte man es dann nicht tun?

    Unklar bleibt für mich: Wenn im ICD zu M80._ steht: Die Lokalisation ist nach folgender Liste zu kodieren: (...) wo die genaue Lokalisation der Wirbelkörperfraktur dann unter "M80.08" sonstige (Hals, Kopf, Rippen, Rumpf, Schädel, Wirbelsäule) zusammengefasst wird. Ist das dann die abschließende Lokalisierungsmöglichkeit oder kann man eben doch weiter unter M49._ verschlüsseln, da dort genauer möglich?

    viele Grüße

    kodeverdreher

  • Hallo Kodeverdreher,

    ich sehe keine Möglichkeit, den genaueren Ort mit M49._ anzugeben, weil unter Kapitel XIII, Lokalisation der Muskel-Skelett-Beteiligung steht:
    "Die folgenden fünften Stellen zur Angabe des Beteiligungsortes sind mit den passenden Schlüsselnummern des Kapitels XIII zu benutzen. Hiervon abweichende fünfte Stellen für Kniegelenkschäden, Rückenleiden und .... finden sich unter M23, unter der Krankheitsgruppe M40-M54 und M99."
    Unter M80-M85 steht dann folgerichtig: "Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Kapitelanfang". Jede Ausnahme hiervon müsste dann mit einem "Soll die genauere Lokalisation angegeben werden, benutze ..." gekennzeichnet sein, ist aber nicht.

    Ein weiteres Argument: In der DKR D010a Kombinationsschlüsselnummern steht: "Kombinations-Schlüsselnummern werden durch Überprüfen der Einträge von eingerückten Begriffen im Alphabetischen Verzeichnis ermittelt und durch Nachlesen der Ein- und Ausschlusshinweise im Systematischen Verzeichnis der ICD-10-GM bestimmt." Schon beim ersten Punkt (ermitteln im Alphabetischen Verzeichnis) scheitern Sie, weil dort der Hinweis auf M80._ steht. Man kann also gar nicht das DIMDI verklagen, dass unter M49.5 ein Exklusivum für M80 fehlt, weil man bei dem Verfahren nach der DKR gar nicht erst so weit kommt.


    Freundliche Grüße


    E. Kosche