Guten Morgen,
ich habe ein kleines Problem mit der Kodierung von Hirnmetastasen.
Eingewiesen wurde der Patient wegen Verwirrheitszustände. In der Diagnostik fanden sich Raumforderungen im Gehirn, worauf der Verdacht auf Metastasen geäußert wurde. Anschließend wurde der Patient nach dem Primärtumor gescannt. Außer weiteren Metastasen wurde eindeutig nichts gefunden. Der Patient wurde dann zur weiteren Diagnostik verlegt.
Abgerechnet wurde von uns die D43.2, da wir noch keine eindeutige Bestätigung der Malignität hatten. Weiter wurden alle Sekundärlokalisationen angegeben, welche gefunden wurden.
Der MDK akzeptiert die D43.2 nicht, sondern besteht auf der C80 als Hauptdiagnose. Gemäß Kodierrichtlinie 0202b sehe ich die Raumforderung (maligne oder unsicher) weiter als Hauptdiagnose an.
Weiter entschied der MDK, da das Screening zur Lokalisation des Primärtumors durchgeführt wurde, ist der Aufwand dazu dem Primärtumor zuzuordnen. Die sekundären Lokalisationen sind Zufallsbefunde, ohne einen eigenständigen Aufwand verursacht zu haben. Ich meine, daß wir wohl einen Aufwand hatten, da die Befunde erstellt und beurteilt werden mußten.
Wie sollte verschlüsselt werden?
Welche Argumentationshilfe habe ich gegenüber dem MDK?
vielen herzlichen Dank