Kodierproblem mit dem MDK

  • Guten Morgen,

    ich habe ein kleines Problem mit der Kodierung von Hirnmetastasen.

    Eingewiesen wurde der Patient wegen Verwirrheitszustände. In der Diagnostik fanden sich Raumforderungen im Gehirn, worauf der Verdacht auf Metastasen geäußert wurde. Anschließend wurde der Patient nach dem Primärtumor gescannt. Außer weiteren Metastasen wurde eindeutig nichts gefunden. Der Patient wurde dann zur weiteren Diagnostik verlegt.

    Abgerechnet wurde von uns die D43.2, da wir noch keine eindeutige Bestätigung der Malignität hatten. Weiter wurden alle Sekundärlokalisationen angegeben, welche gefunden wurden.

    Der MDK akzeptiert die D43.2 nicht, sondern besteht auf der C80 als Hauptdiagnose. Gemäß Kodierrichtlinie 0202b sehe ich die Raumforderung (maligne oder unsicher) weiter als Hauptdiagnose an.

    Weiter entschied der MDK, da das Screening zur Lokalisation des Primärtumors durchgeführt wurde, ist der Aufwand dazu dem Primärtumor zuzuordnen. Die sekundären Lokalisationen sind Zufallsbefunde, ohne einen eigenständigen Aufwand verursacht zu haben. Ich meine, daß wir wohl einen Aufwand hatten, da die Befunde erstellt und beurteilt werden mußten.

    Wie sollte verschlüsselt werden?

    Welche Argumentationshilfe habe ich gegenüber dem MDK?

    vielen herzlichen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    sie haben einen Patienten aufgenommen, die Verdachtsdiagnose Hirnmetastasen gestellt und keinen Primärtumor zuordnen können. Dann haben Sie den Patienten verlegt.

    Sie kodieren nach der Verdachtsdiagnosenregel D008b:
    Verlegung in ein anderes Krankenhaus
    Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren.

    Bei Ihnen also HD = Metastasen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Mein Argument, danke!

    Aber was mache ich mit den ganzen Sekundärdiagnosen?

    Wir haben einen ganz schönen Aufwand betrieben mit Punktionen, CTs, Sonographien und was der Phantasie der behandelnden Ärzten sonst noch einfällt. Dieser Aufwand ist meiner Meinung nach einzig mit den Hirnmetastasen und C80 als ND nicht korrekt abgebildet.

    bis gleich

    J.

  • Ich weiß nicht, warum der MDK sich so anstellt, denn:

    1.: es ist kein Primärtumor nachweisbar, zumindest nicht während des 1. stationären aufenthaltes vor Verlegung

    2.: die Neubildung ist solange nicht als maligne sondern als unklar zu bewerten, solange keine Histologie vorliegt.

    Somit ist die c80 sicherlich die falsche ICD, da hier eine Malignität implementiert ist, die nicht nachgewiesen ist und ebenso ein Primärtumor, der noch nicht nachgewiesen ist

    Surfer

  • Hallo Forum,

    ich möchte noch eine gänzlich andere Interpretation zur Diskussion stellen:


    1. Die ICD-10 Gruppe: D37-D48 - Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens ist mit dem folgenden Hinweis versehen:

    Zitat


    ICD-10 GM 2004:
    In den Kategorien D37-D48 sind Neubildungen mit unsicherem oder unbekanntem Verhalten nach ihrem Ursprungsort klassifiziert, d.h. es bestehen Zweifel daran, ob die Neubildung bösartig oder gutartig ist. Solchen Neubildungen ist in der Klassifikation der Morphologie der Neubildungen der Malignitätsgrad /1 zugeordnet.

    Hieraus folgt, daß mit den Kodes aus D37 - D48 solche Tumorentitäten kodiert werden, bei denen aufgrund des histologischen Bildes (Malignitätsgrad /1) die Dignität des Tumors \"unsicher\" oder \"unbekannt\" ist. Ein Beispiel hierfür sind ovarielle Borderline Tumoren.

    In dem geschilderten Fall wurde zwar der Verdacht auf Hirnmetastasen geäußert, eine histologische Sicherung erfolgte jedoch nicht. Es wurde auch keine keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet. Herr Selter verweist in diesem Zusammenhang deshalb völlig zurecht auf die DKR D008b. Dort heißt es etwas ausführlicher:

    Fraglich ist jedoch, ob die Verdachtsdiagnose mit dem Begriff \"Hirmetastasen\" ausreichend genau beschrieben ist. Es wäre beispielsweise auch möglich die gesamte Behandlung unter dem Begriff \"Cancer unknown primary\" zu beschreiben. Dann wäre die vom MDK für die Verdachtsdiagnose vorgeschlagene Verschlüsselung mit C80 in meinen Augen zutreffender. Bei der Klärung dieser Fragestellung würde ich auf den gesamten diagnostischen Aufwand während der Behandlung abstellen: Wurde hauptsächlich der Kopf diagnostiziert, würde ich die Hirnmetastasen als HD wählen. Wurde jedoch eine umfassende Suche nach einem Primärtumor durchgeführt, wäre in meinen Augen der Kode C80 zutreffender. Der Teil des diagnostischen Aufwandes, der durch die intrakranielle Raumforderung veranlaßt war wäre dann mit dem Symptomkode R90.0 - Intrakranielle Raumforderung zu verschlüsseln, da es sich um ein Symptom handelt, welches im Rahmen der stationären Behandlung der HD ein eigenständiges und wichtiges Problem darstellt.


    Wäre allerdings statt der Verlegung eine Entlassung nach Hause erfolgt, so hätte hier entsprechend der Vorgaben durch die DKR D008b weder C80 noch irgendeine Sekundärlokalisation als HD kodiert werden dürfen. Stattdessen wäre dann das Symptom mit dem Kode: R90.0 Intrakranielle Raumforderung als HD zu kodieren.

    MfG,

    M.Ziebart