Zusatzentgelte in 2005

  • Liebe Kollegen,
    ich habe eine Fragestellung, bei der ich derzeit nicht weiterkomme (oder Tomaten auf den Augen habe). Im neuen Fallpauschalenkatalog finden wir für 2005 eine Reihe von Zusatzentgelten. Einige davon haben wir in 2004 vereinbart, die finden sich wieder. Andere sind neu und haben bereits einen Preis, andere sind neu und müsssen individuell vereinbart werden. Wie stellt sich die Abrechnung im Januar 2005 dar?

    Klar ist: Die nicht bepreisten neuen ZE kann ich schlecht abrechnen, ich habe eben keinen Preis.

    Was ist mit den in 2005 neuen, sofort bepreisten Entgelten: Kann ich sie abrechnen in der im Katalog angegebenen Höhe, obwohl ich sie noch gar nicht vereinbart habe, z. B. also die Chemotherapien?

    Was ist mit den ZEs, die in 2004 individuell vereinbart wurden, aber für 2005 einen festen Preis haben, wie z. B. der künstliche Blasenschließmuskel?. Alten, vereinbarten Preis abrechnen oder neuen?

    Kann ich die 2004 individuell vereinbarten Entgelte, also z. B. die medikamentenfreisetzenden Stents, zum selben Preis auch 2005 abrechnen?

    Für eine fundierte Meinung oder Literaturhinweise wäre ich dankbar.

    Viele Grüße,
    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

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    VEREINBARUNGEN:
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    (1) Zusätzlich zu einer Fallpauschale oder zu den Entgelten nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes dürfen bundeseinheitliche Zusatzentgelte nach dem Zusatzentgelte-Katalog nach Anlage 2 bzw. 5 abgerechnet werden. § 15 Abs. 1 Satz 3 des Krankenhausentgeltgesetzes bleibt unberührt.

    => Die im FP-Katalog festgelegten Zusatzentgelte der Anlage 2/5 können zusätzlich zur DRG abgerechnet werden. Das indv. vereinbarte Zusatzentgelt von 2004 gilt nicht mehr.


    (2) Für die in Anlage 4 bzw. 6 benannten, mit dem bundeseinheitlichen Zusatzentgelte-Katalog nicht vergüteten Leistungen vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 des Krankenhausentgeltgesetzes krankenhausindividuelle Zusatzentgelte nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes. Diese können zusätzlich zu den DRG-Fallpauschalen oder den nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbarten Entgelten abgerechnet werden.

    => Die im FP-Katalog festgelegten Zusatzentgelte der Anlage 4/6 müssen für 2005 neu verhandelt werden.


    (3) Zusatzentgelte für Dialysen können zusätzlich zu einer DRG-Fallpauschale oder zu einem Entgelt nach § 6 Abs. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes abgerechnet werden; dies gilt nicht für die Fallpauschalen der Basis-DRG L60 und L71 und für das nach Anlage 3 krankenhausindividuell zu vereinbarende Entgelt L61, bei denen die Behandlung des Nierenversagens die Hauptleistung ist.

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    IHRE FRAGEN:
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    Was ist mit den in 2005 neuen, sofort bepreisten Entgelten: Kann ich sie abrechnen in der im Katalog angegebenen Höhe, obwohl ich sie noch gar nicht vereinbart habe, z. B. also die Chemotherapien?

    => JA

    Was ist mit den ZEs, die in 2004 individuell vereinbart wurden, aber für 2005 einen festen Preis haben, wie z. B. der künstliche Blasenschließmuskel?. Alten, vereinbarten Preis abrechnen oder neuen?

    => Im Katalog definierten Preis abrechnen

    Kann ich die 2004 individuell vereinbarten Entgelte, also z. B. die medikamentenfreisetzenden Stents, zum selben Preis auch 2005 abrechnen?

    => Nein, sie müssen für 2005 neu verhandeln

    Mfg
    mseidel

  • Hallo Herr Seidel!

    Unser Pflegesatzverhandlungen fanden im September statt. Ich gehe davon aus, daß es 2005 genauso aussehen wird. Es wird Ihnen also gar nichts anderes übrig bleiben, als vorerst die 2004 vereinbarten Preise abzurechnen.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Eben, das ist der Punkt... Die Verhandlungen werden nicht vor der zweiten Jahreshälfte laufen. Sollte man dann das ZE44 bis zum 31.12. abrechnen können, ab 1. Januar nicht mehr, dann aber wieder ab Abschluß der Pflegesatzvereinbarungen? Sinn macht das nicht.

    Vielen Dank erstmal,

    V. Blaschke

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    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Volker,
    sicher macht es keinen Sinn, aber es ist mal wieder eine schöne Liqiuditätshilfe für die Kassen. Allerdings hat man ja die neuen Zusatzentgelte auch noch nicht ausgegliedert und rechnet nach BFW 2004 ab, u.U. eine kleine Liquiditätshilfe für das eigene Haus!
    Gruß Joris

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Na gut, dann werden die Ausgleichsberechnung eben noch ein wenig lustiger.

    Schönes Wochenende!

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    Dr. med. Volker Blaschke