Liebe Kollegen,
ich habe eine Fragestellung, bei der ich derzeit nicht weiterkomme (oder Tomaten auf den Augen habe). Im neuen Fallpauschalenkatalog finden wir für 2005 eine Reihe von Zusatzentgelten. Einige davon haben wir in 2004 vereinbart, die finden sich wieder. Andere sind neu und haben bereits einen Preis, andere sind neu und müsssen individuell vereinbart werden. Wie stellt sich die Abrechnung im Januar 2005 dar?
Klar ist: Die nicht bepreisten neuen ZE kann ich schlecht abrechnen, ich habe eben keinen Preis.
Was ist mit den in 2005 neuen, sofort bepreisten Entgelten: Kann ich sie abrechnen in der im Katalog angegebenen Höhe, obwohl ich sie noch gar nicht vereinbart habe, z. B. also die Chemotherapien?
Was ist mit den ZEs, die in 2004 individuell vereinbart wurden, aber für 2005 einen festen Preis haben, wie z. B. der künstliche Blasenschließmuskel?. Alten, vereinbarten Preis abrechnen oder neuen?
Kann ich die 2004 individuell vereinbarten Entgelte, also z. B. die medikamentenfreisetzenden Stents, zum selben Preis auch 2005 abrechnen?
Für eine fundierte Meinung oder Literaturhinweise wäre ich dankbar.
Viele Grüße,
V. Blaschke